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Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
Old Major:
Hallo zusammen,
arbeite seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst und erhalte seit über 18 Jahren durchgängig eine Zulage nach § 16-5 TV-L. Als ich den Antrag routinemäßig erneuert habe, wurde mir jetzt mitgeteilt, dass mir die Zulage nicht mehr gewährt wird. Ich weiß, dass diese Zulage stets widerruflich gewährt wird. Allerdings hat es sich für mich in 18 Jahren zu einem festen Gehaltsbestandteil entwickelt. Letztlich hat mein Arbeitgeber über all die Jahre diese Variante gewählt, da die Zulage nach 16-5 in "Eigenregie" durch die jeweilige Behörde gewährt werden kann, wohingegen außertarifliche Zulagen und Höhergruppierungen durch die vorgesetzte Behörde genehmigt werden müssen.
Meine Frage nun: hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie wertet ihr die Tatsache, dass die Zulage über 18 Jahre gewährt wurde (Stichwort betriebliche Übung)?
Grüße
Markus
MoinMoin:
Ich werte das als eine Neueinschätzung seitens des AGs, dass man es nicht mehr für nötig hält dir die Zulage zu gewähren, da man zu der Einschätzung gekommen ist, dass du bleiben wirst auch ohne Zulage.
So ärgerlich und schmerzlich dies ist.
Die Karte „Betriebliche Übung“ bei einer explizit als stets widerrufliche Deklarierte Kann Regelung ist wohl keine Option.
Was dir bleibt, ist deinem AG zu zeigen, dass du die Zulage zurecht weiter bekommen solltest, in dem du deine neu Aufflammende Wechselwilligkeit zur Schau trägst.
Ran an die Tasten, Bewerbungen schreiben, Einladungen vorlegen und die Verantwortlichen fragen, ob man sich die Vorstellungsgespräche sparen kann oder ob man dich in Versuchung bringen will.
Bei mir steht die Verlängerung nach 10 Jahren auch nächstes Jahr an und ich bereite jetzt schon bei meiner Chefebene und im Ministerium die positive Entscheidung vor.
Iunius:
--- Zitat von: Old Major am 17.10.2025 14:05 ---Hallo zusammen,
arbeite seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst und erhalte seit über 18 Jahren durchgängig eine Zulage nach § 16-5 TV-L. Als ich den Antrag routinemäßig erneuert habe, wurde mir jetzt mitgeteilt, dass mir die Zulage nicht mehr gewährt wird. Ich weiß, dass diese Zulage stets widerruflich gewährt wird. Allerdings hat es sich für mich in 18 Jahren zu einem festen Gehaltsbestandteil entwickelt. Letztlich hat mein Arbeitgeber über all die Jahre diese Variante gewählt, da die Zulage nach 16-5 in "Eigenregie" durch die jeweilige Behörde gewährt werden kann, wohingegen außertarifliche Zulagen und Höhergruppierungen durch die vorgesetzte Behörde genehmigt werden müssen.
Meine Frage nun: hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie wertet ihr die Tatsache, dass die Zulage über 18 Jahre gewährt wurde (Stichwort betriebliche Übung)?
Grüße
Markus
--- End quote ---
Über welche Zulage sprechen wir hier?
Innerhalb von 25 Jahren solltest du die Stufe 6 längstens erreicht haben - es sei denn wir sprechen über die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, welche ja nun aber ebenfalls obsolet sind - was ich also nicht annehme.
Sprechen wir über eine Stufenvorweggewährung über die ersten Jahre und eine anschließende Zulage von 20% auf die Stufe 2 bei erreichter Endstufe oder sprechen wir von Beginn an eine Zulage von 20% auf eine erfolgte Einstellung in die Endstufe?
Letzteres kann, unter bestimmten Umständen, betriebliche Übung sein und damit schwer widerrufbar.
Ersteres unterliegt einer solchen Regelung nicht weil nicht pauschal.
In den Landeskliniken wurde die Zulage über die letzten 10 Jahre ebenfalls regelmäßig gezahlt um gutes Verwaltungspersonal zu bekommen und zu halten.
Da in den letzten 24 Monaten der Personalbedarf aber durch das Angebot des Marktes gedeckt ist fällt die Zulage ab Januar weg (für alle, neu wie alt).
Faunus:
Hat TE doch geschrieben.
--- Zitat von: Old Major am 17.10.2025 14:05 ---.....eine Zulage nach § 16-5 TV-L.
--- End quote ---
Tiffy:
::)
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