Autor Thema: Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen  (Read 3680 times)

Old Major

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Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« am: 17.10.2025 14:05 »
Hallo zusammen,

arbeite seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst und erhalte seit über 18 Jahren durchgängig eine Zulage nach § 16-5 TV-L. Als ich den Antrag routinemäßig erneuert habe, wurde mir jetzt mitgeteilt, dass mir die Zulage nicht mehr gewährt wird. Ich weiß, dass diese Zulage stets widerruflich gewährt wird. Allerdings hat es sich für mich in 18 Jahren zu einem festen Gehaltsbestandteil entwickelt. Letztlich hat mein Arbeitgeber über all die Jahre diese Variante gewählt, da die Zulage nach 16-5 in "Eigenregie" durch die jeweilige Behörde gewährt werden kann, wohingegen außertarifliche Zulagen und Höhergruppierungen durch die vorgesetzte Behörde genehmigt werden müssen.
Meine Frage nun: hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie wertet ihr die Tatsache, dass die Zulage über 18 Jahre gewährt wurde (Stichwort betriebliche Übung)?

Grüße
Markus

MoinMoin

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #1 am: 17.10.2025 15:46 »
Ich werte das als eine Neueinschätzung seitens des AGs, dass man es nicht mehr für nötig hält dir die Zulage zu gewähren, da man zu der Einschätzung gekommen ist, dass du bleiben wirst auch ohne Zulage.

So ärgerlich und schmerzlich dies ist.

Die Karte „Betriebliche Übung“ bei einer explizit als stets widerrufliche Deklarierte Kann Regelung ist wohl keine Option.

Was dir bleibt, ist deinem AG zu zeigen, dass du die Zulage zurecht weiter bekommen solltest, in dem du deine neu Aufflammende Wechselwilligkeit zur Schau trägst.
Ran an die Tasten, Bewerbungen schreiben, Einladungen vorlegen und die Verantwortlichen fragen, ob man sich die Vorstellungsgespräche sparen kann oder ob man dich in Versuchung bringen will.

Bei mir steht die Verlängerung nach 10 Jahren auch nächstes Jahr an und ich bereite jetzt schon bei meiner Chefebene und im Ministerium die positive Entscheidung vor.

Iunius

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #2 am: 19.10.2025 16:27 »
Hallo zusammen,

arbeite seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst und erhalte seit über 18 Jahren durchgängig eine Zulage nach § 16-5 TV-L. Als ich den Antrag routinemäßig erneuert habe, wurde mir jetzt mitgeteilt, dass mir die Zulage nicht mehr gewährt wird. Ich weiß, dass diese Zulage stets widerruflich gewährt wird. Allerdings hat es sich für mich in 18 Jahren zu einem festen Gehaltsbestandteil entwickelt. Letztlich hat mein Arbeitgeber über all die Jahre diese Variante gewählt, da die Zulage nach 16-5 in "Eigenregie" durch die jeweilige Behörde gewährt werden kann, wohingegen außertarifliche Zulagen und Höhergruppierungen durch die vorgesetzte Behörde genehmigt werden müssen.
Meine Frage nun: hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie wertet ihr die Tatsache, dass die Zulage über 18 Jahre gewährt wurde (Stichwort betriebliche Übung)?

Grüße
Markus

Über welche Zulage sprechen wir hier?

Innerhalb von 25 Jahren solltest du die Stufe 6 längstens erreicht haben - es sei denn wir sprechen über die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, welche ja nun aber ebenfalls obsolet sind - was ich also nicht annehme.

Sprechen wir über eine Stufenvorweggewährung über die ersten Jahre und eine anschließende Zulage von 20% auf die Stufe 2 bei erreichter Endstufe oder sprechen wir von Beginn an eine Zulage von 20% auf eine erfolgte Einstellung in die Endstufe?

Letzteres kann, unter bestimmten Umständen, betriebliche Übung sein und damit schwer widerrufbar.
Ersteres unterliegt einer solchen Regelung nicht weil nicht pauschal.

In den Landeskliniken wurde die Zulage über die letzten 10 Jahre ebenfalls regelmäßig gezahlt um gutes Verwaltungspersonal zu bekommen und zu halten.
Da in den letzten 24 Monaten der Personalbedarf aber durch das Angebot des Marktes gedeckt ist fällt die Zulage ab Januar weg (für alle, neu wie alt).



Faunus

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #3 am: 19.10.2025 16:51 »
Hat TE doch geschrieben.

.....eine Zulage nach § 16-5 TV-L.


Tiffy

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #4 am: 19.10.2025 17:18 »
 ::)

Iunius

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #5 am: 19.10.2025 17:28 »
Hat TE doch geschrieben.

.....eine Zulage nach § 16-5 TV-L.

Der Themenersteller hat von mir erfragtes eben nicht deutlich gemacht. Es geht nicht hervor ob die Zulage zuvörderst eine Stufenvorweggewährung war und anschließend zu einer Zulage auf die Endstufe umgewandelt wurde oder ob er von Beginn an die Endstufe (6) mit der Zulage erhielt.

ich möchte hier auf die Einzelnorm verweisen:
§16
(5)
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten.
Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Insbesondere bei einer Argumentation auf Basis "betrieblicher Übung" muss hier differenziert werden. Meine Frage ist damit also weder im Einganspost erklärt, noch hilft dein Einwand irgendwie weiter.
Letztlich hilft nur lesen und verstehen...

MoinMoin

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #6 am: 19.10.2025 22:23 »
Die Zulage nach 16.5 ist doch niemals eine Stufenvorweggewährung, sondern immer eine Zulage in Form der Erhöhung des Entgeltes.
Die zum Teil gedeckelt ist auf die Höhe von plus zwei Stufen. Aber man bleibt stets in seiner Stufe.

Insofern frage ich mich wieso und an welcher Stelle das Relevant ist für die Frage des TE, ob die Höhe seiner Zulage nach Satz 1 oder 2 gedeckelt wurde.
Welche rechtlichen Implikation siehst du dort?
Und wo siehst du grundsätzlich die Möglichkeit bei 16.5 auf betriebliche Übung abstellen zu können?
Kennst du Urteile die da was erfolgreich bei Kann Zulagen erreicht haben?
Klingt spannend.

Iunius

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #7 am: 19.10.2025 23:54 »
Die Zulage nach 16.5 ist doch niemals eine Stufenvorweggewährung, sondern immer eine Zulage in Form der Erhöhung des Entgeltes.
Die zum Teil gedeckelt ist auf die Höhe von plus zwei Stufen. Aber man bleibt stets in seiner Stufe.

Insofern frage ich mich wieso und an welcher Stelle das Relevant ist für die Frage des TE, ob die Höhe seiner Zulage nach Satz 1 oder 2 gedeckelt wurde.
Welche rechtlichen Implikation siehst du dort?
Und wo siehst du grundsätzlich die Möglichkeit bei 16.5 auf betriebliche Übung abstellen zu können?
Kennst du Urteile die da was erfolgreich bei Kann Zulagen erreicht haben?
Klingt spannend.

Wie könnte die Zulage vor dem erreichen der Endstufe denn keine Stufenvorweggewährung sein wenn dies doch klar und deutlich im Tarifwerk so festgehalten ist - siehe oben?
Es stimmt natürlich, dass es sich hier um keine "dauerhafte" Vorweggewährung handelt was aber rechtlich unerheblich scheint da es sich hier ausdrücklich um die widerrufliche Stufenvorweggewährung handelt, also klar definiert um eben genanntes.

Wenn die Zulage gezahlt wurde um Personal zu gewinnen und zu halten welches sonst nicht hätte gewonnen/gehalten werden können liegt ein Sachgrund vor welcher nicht in den betrieblichen Abläufen oder der betrieblichen Zugehörigkeit der Person selbst liegt.
Wenn die Zulage also vor 20 Jahren auf die Stufe 2 gezahlt wurde, beispielsweise eine Vorweggewährung der Stufe 3 usw. wäre der Themenersteller nach 14 Jahren in die reguläre Stufe 6 gestiegen. Dort wäre dann die Zulage von 20% der Stufe 2 seiner EG als Zulage möglich gewesen (Vorweggewährung dann keine Option mehr).
Fällt nun der Sachgrund weg - weil ausreichend Bewerber vorhanden sind, oder aus anderen Gründen wie der Erwartung, dass der Mitarbeiter den Dienstort nicht mehr verlassen will oder selbst schwer vermittelbar ist - wird die Zulage widerrufen und das normale Gehalt weiter gezahlt.

Anders sieht es aus wenn die Zulage keinen Sachgrund hatte und mehrfach vor­be­halt­lo­s Gewährt wurde.
Wenn der Themenersteller also - z.B. aufgrund förderlicher Zeiten - in die Endstufe eingruppiert war und daraufhin in Folge auf Antrag die 20% Zulage der Stufe 2 erhielt kann er mit einer gewissen Sicherheit darauf verweisen, dass hier eine Ver­bind­lich­keit vorliegt.

Dazu findet sich:
10 AZR 281/08 in Verbindung mit BAG 30. Ju­li 2008 - 10 AZR 606/07 - NZA 2008, 1173; 28. Ju­ni 2006 - 10 AZR 385/05

Ich persönlich würde ebenfalls empfehlen vor einer Klageerhebung einen Mittelweg zu finden und definitiv das Gespräch suchen, aber chancenlos scheint mir ein solchen Anliegen in rechtlicher Sicht nicht.

FearOfTheDuck

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #8 am: 20.10.2025 11:58 »
Das Entgelt einer höheren Stufe wird vorab gewährt, nicht die Stufe selbst. Dass die "tarifliche Einstufung" daneben steht, macht der TV explizit deutlich.

Iunius

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #9 am: 20.10.2025 16:24 »
Das Entgelt einer höheren Stufe wird vorab gewährt, nicht die Stufe selbst. Dass die "tarifliche Einstufung" daneben steht, macht der TV explizit deutlich.

Was aber rechtlich unerheblich ist weil hier nur die maximale Höhe der Zulage definiert wird, wie zuvor ausgeführt. Zudem ist das im TV nicht explizit so deutlich sondern, fachlich komplexer, unbestimmt definiert was wiederum eine Rechtsauslegung möglich macht.

Es gibt mehrere Gerichtsverfahren der letzten Jahre in denen 16.5 zu einer Stufenvorweggewährung führte auch wenn dies von den Tarifparteien zuvor nicht gewünscht war.

Rowhin

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #10 am: 20.10.2025 16:27 »
Das Entgelt einer höheren Stufe wird vorab gewährt, nicht die Stufe selbst. Dass die "tarifliche Einstufung" daneben steht, macht der TV explizit deutlich.

Was aber rechtlich unerheblich ist weil hier nur die maximale Höhe der Zulage definiert wird, wie zuvor ausgeführt. Zudem ist das im TV nicht explizit so deutlich sondern, fachlich komplexer, unbestimmt definiert was wiederum eine Rechtsauslegung möglich macht.

Es gibt mehrere Gerichtsverfahren der letzten Jahre in denen 16.5 zu einer Stufenvorweggewährung führte auch wenn dies von den Tarifparteien zuvor nicht gewünscht war.

Ernst gemeinte Frage, aus Interesse - der TV-L definiert ja:

Zitat
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden

Wenn das nicht explizit deutlich genug ist, wie sähe dann eine explizit deutliche Formulierung aus?

MoinMoin

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #11 am: 20.10.2025 23:38 »
Das Entgelt einer höheren Stufe wird vorab gewährt, nicht die Stufe selbst. Dass die "tarifliche Einstufung" daneben steht, macht der TV explizit deutlich.
Eben
und wenn ionus von förderlichen Zeiten redet, dann scheint er irgendwie in einem anderm Film als dem 16.5 unterwegs ist.

Solange ich da keine Einschlägige Urteile zu finde, sehe ich keine Chance auf einen Anspruch für den TE.

TVOEDAnwender

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #12 am: 21.10.2025 08:39 »
War die Zulage jeweils befristet? Dann wurde sie NICHT widerrufen. Bei einem Wiederruf müsste eine Begründung durch den AG erfolgen. Wenn sie jeweils nur zeitlich befristet gewährt wurde (dafür spricht, dass Du sie immer wieder neu "beantragt" hast), ist sie jetzt einfach ausgelaufen, die Frage nach betrieblicher Übung stellt sich dann auch nicht.

Iunius

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #13 am: 21.10.2025 11:19 »
Das Entgelt einer höheren Stufe wird vorab gewährt, nicht die Stufe selbst. Dass die "tarifliche Einstufung" daneben steht, macht der TV explizit deutlich.
Eben
und wenn ionus von förderlichen Zeiten redet, dann scheint er irgendwie in einem anderm Film als dem 16.5 unterwegs ist.

Solange ich da keine Einschlägige Urteile zu finde, sehe ich keine Chance auf einen Anspruch für den TE.

Es ist doch immer wieder spannend wie tarifliche Normen und ihre Rechtsauslegungen hier als unbedeutend dargestellt werden. Ich gewinne den Eindruck es will schlicht nichts verstanden werden und daher erübrigen sich weitere Erklärungsversuche.

Um dem Themenersteller trotzdem zu helfen:
Bei der Gewerkschaft nachfragen wenn gegeben, dort wird man helfen können denn es könnte ein Anspruch gegeben sein allerdings nur wenn die Zulage lange genug gezahlt wurde OHNE das diese den Charakter einer Stufenvorweggewährung hatte. (Faustregel 3 Jahre etc.)

MoinMoin

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Antw:Nach 18 Jahren Zulage nach 16-5 gestrichen
« Antwort #14 am: 21.10.2025 11:29 »
Es ist immer wieder erstaunlich wie von Rechtsauslegungen gesprochen wird, ohne entsprechende Urteile zu liefern.

Daher nochmals die bitte wo und wie jemand es geschafft hat den 16.5 der stets widerruflich laut tarifvertrag ist gegen den Willen des AGs durchzusetzen wenn er ihn auslaufen lässt und nicht verlängern will.


Also nicht schnacken, sondern Einschlägige Urteile. Bitte.