Autor Thema: Vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung und Arbeitsvertrag  (Read 1288 times)

Appleblossom

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo
Ich möchte die vorgezogene Altersrente wg Schwerbehinderung beziehen und meinen Arbeitsvertrag für die 2 Jahre bis zur Regelaltersgrenze weiter laufen lassen
Frage: erlischt der Arbeitsvertrag auch hier automatisch, so wie es der TVÖD AK bei der Regelaltersrente vorsieht?
Welche Regelungen gelten in dem Fall? Wo kann ich das nachlesen?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,170
Nein, dein AV läuft normal weiter und wird erst mit erreichen der Altersrente automatisch beendet.
Wenn du eine 100% Rente beziehst, dann musst du dieses deinen AG anzeigen, da sich dadurch die KV Beiträge ändern. Da deine KV kein Krankengeld im bei Arbeitsausfall zahlen muss.
Bei einer 99,99 % Rente gilt das nicht.

Appleblossom

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Wow. Danke für die Antwort.
(Finde ich das in  33 abs. 2 Tvöd? Der spricht nämlich nur von Erwerbsunfähigkeit.)
Also wäre es ja wohl die klügste Idee eine Teilrente zu beantragen....

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,170
Wenn man nichts machen muss ist es auch nicht zu finden im TV 😁

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,266
Wow. Danke für die Antwort.
(Finde ich das in  33 abs. 2 Tvöd? Der spricht nämlich nur von Erwerbsunfähigkeit.)
Also wäre es ja wohl die klügste Idee eine Teilrente zu beantragen....

Bei der Frage, ob Voll- oder Teilrente, gibt es folgende Dinge zu überlegen:

1.) Vollrente
a) Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze zu beachten.
b) Die betriebliche Altersvorsorge im ÖD startet schon zum Zeitpunkt der vorgezogenen Altersrente, ggf. allerdings mit den gleichen Abschlägen
c) Man hat allerdings keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, sofern man länger als 6 Wochen krank ist (Die Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bleibt bestehen)
d) Wegen c sinkt der Krankenkassenbeitrag für das Gehalt, so hat man etwas mehr "netto" vom "brutto"
e) Man kann für den Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz keine Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zur Rente realisieren
f) Man rutscht durch den Bezug der Betriebsrente in der Steuerprogression leicht nach oben

2.) Teilrente von 99,99 %
a) Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze
b) Die betriebliche Altersvorsorge startet noch nicht
c) Wenn man mehr als sechs Wochen krank ist, nachdem die Altersrente gestartet ist, kann man zusätzlich zur Rente noch Krankengeld von der gesetzlichen KV bekommen
d) Der Krankenkassenbeitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen
e) Man kann für einen begrenzten Zeitraum Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geltend machen.
f) Man zahlt weniger Steuern, weil man mehr KV Beitrag zahlt und weniger Einnahmen hat

Dennoch hat (1) gegenüber (2) durch die zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge erstmal einen finanziellen Vorsprung. Diesen Vorteil kann (2) dadurch kompensieren, dass er in der Zeit zwischen dem Bezug der Teilrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze lange krank wird und über einen längeren Zeitraum Krankengeld erhält.

Ich bin ein Freund von Beispielen. Daher hier mal ein einfaches Beispiel:

möglicher Betriebsrentenanspruch 500 EUR
möglicher Krankengeldanspruch 2000 EUR

(1) bekommt von 65 bis 67 Jahren insgesamt 24 Monate jeweils 500 EUR, also 12.000 EUR (Dazu kommen noch der geringere KV Beitrag, abzüglich etwas mehr Steuern; daher ist die Berechnung etwas ungenau)

(2) bekommt dafür zusätzlich zur Rente monatlich 2000 EUR Krankengeld, sobald er mehr als sechs Wochen krank ist.

(2) hätte somit gegenüber (1) nur dann insgesamt einen finanziellen Vorteil, wenn er in den nächsten 24 Monaten für mehr als 6 Monate Krankengeld bekommen würde. Ausgehend von sechs Wochen Lohnfortzahlung müsste er somit in den nächsten 24 Monaten mindestens 7 1/2 Monate krank sein, nur um bei dem Beispiel auf +-0 zu kommen.

Das ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, dass man so lange krank wird, aber statistisch dennoch eher unwahrscheinlich.

Anders ausgedrückt: Wenn ein privater Versicherungsvertreter des Vertrauens kommen würde und fragen würde, ob man bereit wäre, eine private Krankentagegeldversicherung im Wert von 65 EUR / Tag für einen monatlichen Beitrag von nur 500 EUR abzuschließen, würde man das tun?

Ausgehend von dem ersten Post gehe ich davon aus, dass du die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen erst mit 65 Jahren ohne Abschläge beziehen möchtest. Meine Frage ist daher:

Warum willst Du bis zu dem Zeitpunkt auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen warten, ab dem die ohne Rentenminderung gezahlt werden kann? Man kann die auch schon früher (ab 62 Jahren) mit Abschlägen beziehen und parallel weiter arbeiten. Hast Du Dir das schon mal durchgerechnet?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,867
Und die Abschläge sind wesentlich niedriger.

Mit Schwerbehinderung 10,8 % mit 62 Jahren.
Ohne Schwerbehinderung 14,4 % mit 63 Jahren.

Appleblossom

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
@Rentenonkel: vielen lieben Dank für die Ausführlichkeit! 😊

Warum nicht schon vorher? Weil ich es nicht wusste und nun am 1.12. 2 Jahre vor der Altersgrenze bin. Die Option "früher" habe ich also nicht mehr 😢
Aber besser spät als nie.
Ich lasse mir das alles noch mal durch den Kopf gehen

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,266
Man kann die Rente diesen Monat noch rückwirkend zum 01.08.2025 beantragen mit einem Abschlag von 1,2 %.