Autor Thema: Kindergeldkasse Magdeburg.....  (Read 1004 times)

JoHu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Kindergeldkasse Magdeburg.....
« am: 20.10.2025 10:18 »
Hallo an Alle....

ich benötige mal euer Fachwissen.....

Es geht um folgendes.... Meine große Tochter... hat nach der Lehre und ein Jahr Arbeit nun die Schule wieder angefangen inkl. Midijob (nicht mehr als 20 Std die Woche) ich habe das Kindergeld beantragt aufgrund dem FamZ Stufe 2 wieder zu erhalten.

Kurz Info: Wohnte mit ihrem Freund bis Juni in einer gemeinsamen Wohnung. Trennung der beiden Mitte Juni. Wiedereinzug bei uns Ende Juni. Fester Arbeitsvertrag gekündigt zu 14.07.2025. Beginn Midijob 15.07.2025. Beginn der Fachschule 14.08.2025

Soweit so gut.... Antrag an die Familienkasse Magdeburg und das Drama beginnt....

Alle relevanten Unterlagen der Familienkasse zugesendet:

Einzug Ende Juni (Ummeldung beim Bürgeramt 01.07.25)
Ihre Anmeldung an der Schule von März 2025 Beginn der Schule 14.08.2025 (alles ersichtlich im Schreiben der Schule)
Schulbescheinigung vom 14.08.2025
Antrag Kindergeld mit Angabe ab wann Kindergeld beantrag wird.

Dieses ging insgesamt 3 Mal dorthin... Online sowie per Einschreiben!

Dann erfolgt die Nachzahlung am 29 September..... ich bin von 3 Monaten ausgegangen (Juli, August und Sep) weil ich hier den Anspruch sehe... (ja über Juli über ich auch teils kritisch sehen... aber okay)

Ich habe aber von März an, eine Rückzahlung erhalten!

Daraufhin habe ich die Familienkasse angeschrieben und es noch nett formuliert. das die Berechnung nicht korrekt ist gem. meinen eingereichten Unterlagen sowie das es dem Antrag widerspricht ab wann Kindergeld beantragt wird! M.d.B. um nochmalige Prüfung meiner Unterlagen. (Dachte das reicht, dass ihnen der Fehler auffällt)

Eine telefonische Auskunft wird mir nicht mehr erteilt weil ein Sperrvermerk gesetzt ist! Meine Große habe ich 2018 Adoptiert (Urkunde dahin gesendet für deren Unterlagen, auch danach habe ich weiterhin telefonisch alles regeln können auch im Bezug auf unsere weiteren drei Kinder, nur ab jetzt nicht mehr.... Warum auch immer... Datenschutz war die Erklärung)

Antwort seitens Kindergeldkasse (vom 16.10. gestern gelesen als wir heim kamen)

Des Weiteren, kommt ja noch das BVA ASt Kiel dazu aufgrund des FAZ Stufe 2 die Zahlung an mich konnte ich aufgrund des echten guten MA absprechen das die Zahlung erst ab Juli berechtigt ist und ab dann an rechtmäßig ist. Die sehen das genauso aber sagten sie müssen sich eigentlich an die Bewilligung seitens Familienkasse halten und würde das so gar nicht weiter prüfen!

Ich möge doch bitte erklären warum ich meine das mein Antrag nicht richtig bearbeitet/berechnet wurde....

So mal ganz ehrlich warum muss ich denn bitte denen ihre Arbeit erklären?! Bin ich dazu verpflichtet?! Wenn ich den Antrag mit den richtigen Daten beantragt habe?

Danke für eure Hilfe im Voraus.

 

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,861
Antw:Kindergeldkasse Magdeburg.....
« Antwort #1 am: 20.10.2025 11:35 »
Ich möge doch bitte erklären warum ich meine das mein Antrag nicht richtig bearbeitet/berechnet wurde....

So mal ganz ehrlich warum muss ich denn bitte denen ihre Arbeit erklären?! Bin ich dazu verpflichtet?! Wenn ich den Antrag mit den richtigen Daten beantragt habe?

Wenn du gegen einen Bescheid Widerspruch einlegst, ist dieser zu begründen. Wenn du das nicht machst, wird dieser anhand der Aktenlage entschieden.

Insoweit liegt es an dir zu beurteilen, wie viel Informationen du noch teilen möchtest.

Erwin Eintopf

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Kindergeldkasse Magdeburg.....
« Antwort #2 am: 21.10.2025 11:45 »
Die Frage ist m.E., ob das Schreiben von JoHu überhaupt als Widerspruch formuliert war und dementsprechend gewertet wurde. So wie ich den Sachverhalt verstehe, hat JoHu einen Hinweis gegeben, dass ihm das gewährte KG für März - Juni nicht zustehen würde. Wenn die Famka zu der Entscheidung kommt, dass der Zeitraum rechtmäßig ist, dann mal herzlichen Glückwunsch. Und dementsprechend wird dann auch der FZ gewährt. Sicherheitshalber das Geld aber weglegen, falls doch noch eine Rückforderung kommen sollte. Tja, der Fachkräftemangel schlägt halt überall durch.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,861
Antw:Kindergeldkasse Magdeburg.....
« Antwort #3 am: 21.10.2025 11:51 »
Die Frage ist m.E., ob das Schreiben von JoHu überhaupt als Widerspruch formuliert war und dementsprechend gewertet wurde. So wie ich den Sachverhalt verstehe, hat JoHu einen Hinweis gegeben, dass ihm das gewährte KG für März - Juni nicht zustehen würde. Wenn die Famka zu der Entscheidung kommt, dass der Zeitraum rechtmäßig ist, dann mal herzlichen Glückwunsch. Und dementsprechend wird dann auch der FZ gewährt. Sicherheitshalber das Geld aber weglegen, falls doch noch eine Rückforderung kommen sollte. Tja, der Fachkräftemangel schlägt halt überall durch.

Wenn man mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, dann ist es automatisch ein Widerspruch. Egal, wie das formuliert ist. Inhaltlich bin ich bei dir und hatte versucht, das auch so durchklingen zu lassen.

JoHu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Kindergeldkasse Magdeburg.....
« Antwort #4 am: 21.10.2025 15:32 »
Ich habe es nicht als Widerspruch eingelegt! Weil dafür muss ich ein anderes Formular benutzen! Wer schon mal auf der Internetseite war, weiß welch Horror einen da erwartet.... Egal....

Es war eine Mitteilung mit dem Hinweis dass das wohl nicht stimmen kann! Weil ich letztes Jahr schon einmal zu viel erhalten habe! Und ich hinterher laufen durfte das ich den Monat zurückzahlen darf!

Glaube auch nicht das es nur einmalig passiert das zu viel gezahlt wird! Da sind wir dann mal schnell bei ein paar Millionen im Monat/Quartal....

Habe jetzt mitgeteilt das ich denke das ein Anspruch auf Kindergeld erst ab Juli besteht.... Falls jetzt wieder so eine komische Antwort kommt.... Dann soll es wohl so sein!

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,861
Antw:Kindergeldkasse Magdeburg.....
« Antwort #5 am: 21.10.2025 15:34 »
Es war eine Mitteilung mit dem Hinweis dass das wohl nicht stimmen kann

Das ist ein Widerspruch.

Habe jetzt mitgeteilt das ich denke das ein Anspruch auf Kindergeld erst ab Juli besteht.... Falls jetzt wieder so eine komische Antwort kommt.... Dann soll es wohl so sein!
Zustimmung. Du hast Bescheid gesagt und damit deine Pflicht erfüllt.