Autor Thema: Gleittage  (Read 1030 times)

Hoglbuachana

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Gleittage
« am: 22.10.2025 11:48 »
Können Teilzeitbeschäftigte mehr als die festgelegten Gleittage auf Antrag vereinbaren?
Um ggf. Urlaubs- oder Krankheitsvertretungsmehrarbeitsstunden mit ganzen Tagen abbauen zu können?
Gibt es dazu Urteile?

ich1974

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Antw:Gleittage
« Antwort #1 am: 22.10.2025 12:21 »
Was steht den in Euerer Dienstvereinbarung zur Gleitzeit?

Susa

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Antw:Gleittage
« Antwort #2 am: 22.10.2025 12:25 »
Können Teilzeitbeschäftigte mehr als die festgelegten Gleittage auf Antrag vereinbaren?
Um ggf. Urlaubs- oder Krankheitsvertretungsmehrarbeitsstunden mit ganzen Tagen abbauen zu können?
Gibt es dazu Urteile?


Steht in der Dienstvereinbarung. In der Regel gleich für alle. Wäre ja auch ungerecht den Ganztagskräften gegenüber.  Ist bei uns jedenfalls gleich geregelt. Man darf sogar weniger Überstunden ansammeln als eine Ganztagskraft.

ich1974

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Antw:Gleittage
« Antwort #3 am: 22.10.2025 12:30 »
Gleittage sind bei uns nicht geregelt. Die Zeitschuld beträgt die Hälfte der individuellen Wochenarbeitszeit, das Zeitguthaben in der Regel die einfache individuelle wöchentliche Arbeitszeit.

Maggus

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Antw:Gleittage
« Antwort #4 am: 22.10.2025 14:58 »
Um ggf. Urlaubs- oder Krankheitsvertretungsmehrarbeitsstunden mit ganzen Tagen abbauen zu können?

Mit Mehrarbeitsstunden ist hier die normale Gleitzeit und damit die Eigenentscheidung der/des Beschäftigten gemeint länger zu arbeiten oder an nicht vereinbarten Arbeitstagen zusätzlich zu arbeiten?

Wenn dem so ist, dann bleibt auch der Abbau der Stunden im Problem der/des Beschäftigten im Rahmen der vereinbarten Regelungen Zeiten entsprechend abzubauen. Wenn die Zahl der Gleittage begrenzt ist, dann muss halt auf die Möglichkeiten durch späteren Beginn, längere Mittagspause oder früheres Arbeitsende ausgewichen werden um die Mehrarbeitsstunden abzubauen.
Ansonsten einfach keine Zeiten oder zumindest nicht mehr Zeiten aufbauen, die man nicht sinnvoll abbauen kann.