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Eingruppierung Vollstreckungsfachwirt

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Organisator:

--- Zitat von: Kasse am 27.10.2025 15:13 ---Als weiteres Argument kann ich anführen, dass auch der Kassenverwalter derzeit in EG 10 eingruppiert ist, obwohl dies der besondere Teil eigentlich nicht vorsieht, da wir die Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der Kasse nicht erreichen. Trotzdem wird er "übertariflich" bezahlt.
Daneben "konkurrieren" wir mit der kreisfreien Stadt, welche ihre Mitarbeiter im Vollstreckungsinnendienst sogar nach 9c bezahlt.

--- End quote ---

Damit wäre ich vorsichtig, denn einziger Maßstab ist die EntgO und nicht, was andere (ggf. falsch) machen.

Zur Argumentation / Verhandlung hatte ich dir schon einen Hinweis gegeben.

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