Liebe Leser:innen,
darum geht es:
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat.
Der Unterschied in den beiden Versionen liegt in der "abschlagsfreien" Regelaltersrente. Beide Versionen von Buchstabe a) sind im Internet zu finden, und zwar angeblich zum TV-L.
Mir scheint, zumindest die zweite Version räumt (unbeabsichtigt) die Möglichkeit ein, die automatische Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einem Trick auszuhebeln. Dazu ist es lediglich notwendig, eine Rente mit Abschlägen zu beantragen.
Es reicht evtl. aus, einen Monat = 0,3 Prozent zu opfern, um die Regelung zu kippen?
Evlt. ist die erste Version wie die zweite Version zu interpretieren? Gibt es dazu rechtliche Kommentierungen?
Vielen Dank für jede hilfreiche Rückmeldung.