Autor Thema: Verlängerung der Rahmenarbeitszeit / Günstigkeitsprinzip  (Read 2694 times)

MoinMoin

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Zitat
Ich arbeite an der Uni

Na dann hat sich die Diskussion doch sowieso erledigt. An der Uni arbeitet man doch sowieso von 08 bis (mind.) 22 Uhr und zwar ohne Arbeitszeiterfassung und natürlich unbezahlt (also bis auf die ersten 4-8h). Wem das nicht passt, dessen Zeitvertrag wird eben nicht zum 14. mal um weiter 6 Monate verlängert.

 :)

(Soll überspitzt heißen: Für Wissenschaftler an Unis gelten der Tarifvertrag sowie die Rechte die man gewöhnlichen Menschen zugesteht doch sowieso nicht. Zumindest nicht in der Realität bzw. an keiner Uni mit der ich bisher zu tun hatte. Daher auch reichlich egal was irgendwo abgedruckt wird.)
Also wie kommst du darauf, dass da jemand vor 10:30 überhaupt erscheint um dann um 11:30 in die Mensa für 1,5 zu verschwinden, wenn nicht gerade ne VL ansteht. :-[ 8) :o

Rowhin

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Ja, wie die meisten AGs haben auch die Unis, gerade im wissenschaftlichen Bereich, Vor und Nachteile. Die Prekarität im Mittelbau und wissenschaftlichen Nachwuchs ist definitiv ein Nachteil, dem bisher trotz Versuchen wie dem WissZeitVG nicht beizukommen war. Aber über dieses Thema könnte man jetzt 600 Seiten den Thread kapern. Trotzdem würde ich persönlich nirgendwo anders arbeiten wollen ;)

Und ja, es gibt Kolleginnen und Kollegen, die kommen um 10 und gehen um 11 essen. Wie überall anders auch 😉