Hallo zusammen,
wie haben momentan eine Rahmenarbeitszeit von 6:15 - 19:15 Uhr.
Unsere Personalleitung möchte diese Zeit eine Stunde nach hinten verlängern, also von 6:15 - 20:15 Uhr.
Unsere Personalleitung zitiert hier das "Günstigkeitsprinzip" da einige Personen gerne abends länger arbeiten möchten.
Wir befürchten allerdings, dass man in der Rahmenarbeitszeit "gezwungen" wird, bis 20:00 Uhr zu arbeiten und das gar nicht möchte.
Ist eine Rahmenarbeitszeit von 6:15 bis 20:15 Uhr überhaupt zulässig?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Choupette