Diese Ausgleichszulage mit Abschmelzung wurde rückwirkend zum 1. November 2024 eingeführt. Zwischen Weihnachten und Neujahr 2024/2025 wurde das Gesetz veröffentlicht.
Dementsprechend haben wir schon 2024 über das Justizpostfach Widerspruch eingelegt.
Begründung: Aushöhlung des Schutzes von Ehe und Familie. Und: Innere Widersprüchlichkeit, da einerseits ein fiktives Partnereinkommen unterstellt wird, andererseits aber für die eheliche Unterhaltspflicht kaum noch etwas gewährt wird (mit Abschmelzung auf null). Da ist eine logische Inkonsistenz erkennbar.
Achtung:
Die Ausgleichszulage würde ich, falls noch nicht geschehen, so schnell wie möglich mit Formular Nr. 717 beantragen. Zum Beispiel über das Justizpostfach ans Landesverwaltungsamt Berlin. Grund: Es sollte nicht ein ganzes Jahr zwischen Inkrafttreten des gesetzlichen Anspruchs und Antrag liegen. Kann als Verwirkung interpretiert werden.
Besonders spannend sind dann noch die Fälle, in denen das Land Berlin sogar die Gewährung der Ausgleichszulage versagt. Von Interesse ist hierbei das Rundschreiben 13/2025 vom 4. April 2025. Näheres dazu steht hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122259.msg405194.html#msg405194Sollte ein Versagungsbescheid kommen, unbedingt Widerspruch einlegen.