ich benötige mal euer Schwarmwissen. Ich möchte nächstes Jahr über Silvester eine längere Urlaubsreise antreten. Beginn der Reise wäre der 30.12.2026. Meine Frage, kann ich den Jahresurlaub 2026 so legen, dass ich im alten Jahr 2026(wäre 1 Tag) anfange und um neuen Jahr 2027 (wären dann 21 Tage)beende? Also sprich, 22 Tage Urlaub zusammenhänegnd aus dem Jahr 2026 bis ins Jahr 2027 beantragen. Wie ist das bei euch geregelt? Gibt es da Gesetzestexte zu? Unsere FDLin Personalmagment sagt NEIN, da in unserem Zeiterfassungsprogramm max. 5 Urlaubstage aus dem vorherigen Jahr durch den FDL zur mitnahme genehmigt werden können. Alles was darüber liegt wird von unserem BGM genehmigt, oder auch nicht. Für mich eine unbefriedigende Antwort der FDLin, aber hat sie recht? Wir hatten diesen Sachverhalt in unserer Verwaltung noch nicht. Macht es Sinn, dass ich mich an den FBL ZA wende und ihn damit belaste? Leider scheinen die 2 Führungskräfte ständig im Stress zu sein und ich komme mir Doof mit dieser Frage vor, weil die Antwort evtl. in einem Gesetzestext zu finden ist. Vielen Dank