Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
			tarifier:
			
			Bei verschiedenen Arbeitgebern (AG) des ÖD wird dieses Thema unterschiedlich gehandhabt. Es gibt AG, die kein Geld dafür ausgeben, sondern ggf. eine Zeitgutschrift gewähren. Andere AG des ÖD wenden Ausgaben für Weihnachtsfeiern, Ausfahrten auf. Welche Regelungen gibt es und ist es statthaft "Steuergelder" für das "Vergnügen" der Mitarbeiter zu verwenden?
		
			MoinMoin:
			
			Sofern deine AG sich über Steuergelder finanziert, sind es natürlich Steuergelder, die dafür ausgegeben werden.
Allerdings ist es halt eine Frage der Perspektive und Veranstaltung, ob man es für "Vergnügen2 oder für Team bildende Maßnahmen ausgibt.
		
			Sjuda:
			
			Ich kenne keine Regelungen, die dem entgegenstehen.
Bei den mir bekannten Beispielen handelt es sich allerdings meistens nie um reine Vergnügungsmaßnahmen. Meistens gibt es ein kleines Budget oder Zeitgutschrift für teambildende, gesundheitsfördernde oder bildungsbezogene Maßnahmen. Die Umsetzung erfolgt dann entweder zentral gesteuert oder dezentral in kleineren Gruppen.
		
			Muckel:
			
			Das hat doch nichts mit dem Tarifrecht zu tun.
		
			Schmitti:
			
			Ich finde es sehr gut dass diese wichtige Frage endlich mal im Rahmen einer Umfrage hier geklärt wird. Leider fehlt die für mich passendere Antwortmöglichkeit: "!"
		
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