Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
SamFisher:
--- Zitat von: Muckel am 29.10.2025 12:43 ---Das hat doch nichts mit dem Tarifrecht zu tun.
--- End quote ---
Ich wollte gerade schreiben, wie das bei uns als Bundesbehörde läuft. Danke für den Hinweis, dass das hier das falsche Forum dafür ist. ;D
dregonfleischer:
--- Zitat von: Schmitti am 29.10.2025 13:23 ---Ich finde es sehr gut dass diese wichtige Frage endlich mal im Rahmen einer Umfrage hier geklärt wird. Leider fehlt die für mich passendere Antwortmöglichkeit: "!"
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Es gibt hier die möglichkeiten von Teamevents zb wenn ein neuer vorgesetzter kommt kann bis zu 25 Euro pro nase bei der personalstelle beantragt werden
Johann:
In meiner Landesbehörde gibt es begrenzte Zeitgutschriften für die Teilnahme an Weihnachtsfeiern, Sommerfesten, ... und eine Zeitgutschrift, wenn man an seinem Geburtstag arbeitet. Wir haben einen Kollegen, der am Tag der Arbeit geboren ist und letzteres für diskriminierend hält. Ich glaube aber, dass er das nicht ganz ernst meint.
Teambildende Maßnahmen wie der Besuch in einem Lasertag-Spielfeld finden in der Regel nur im Rahmen von Weihnachtsfeiern statt und sind darüber dann mit einer Zeitgutschrift ausgestattet, sind aber vom Mitarbeitenden privat zu bezahlen.
Ansonsten gibt es hin und wieder moderierte Workshops, bei denen dann sogar eine Bewirtung auf dem Arbeitgeber seinem Nacken stattfindet. Da könnte man sich dran gewöhnen, ist aber eher selten.
Fettschwanzmaki:
Ich habe einfach für beide Möglichkeiten gestimmt, hatte ja aber auch zwei Optionen - ein wenig Auswahl ist ja immer ganz gut.
Bei "uns" in der FG gibt es für Teamevents (W-Feier), die selbst organisiert werden dürfen, exakt zwei Stunden "bezahlte Arbeitszeit". Alles andere ist Privatvergnügen.
Dann gibt es noch ein FG-übergreifendes Sommerfest. Falls man in die "Betriebskasse" einzahlt, ist die Teilnahme vergünstigt. Von AG-Seite wird sich etwas beteiligt, aber das ist eher symbolischer Natur.
Wenn ich richtig feiern will, wechsel ich in die Privatwirtschaft zu einer Vermögensverwaltung, die mit einem Schnellballsystem die AuD-Kunden ordentlich berät. Bei diesen Feiern feiere ich mich selbst, kokse mir die Nasenscheidewand löchrig und nehme mir zwei, drei Eskortdamen mit aufs Zimmer.
Anstrengend, aber entspannend.
JahrhundertwerkTVÖD:
Der TVÖD trifft hierzu nahezu keine Aussage,
Dies scheint von Behörde zu Behörde unterschiedlich interpretiert zu werden
Ich kenne Behörden welche sowohl einen Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier, wie auch Workshops finanzieren.
Dann aber auch welche, die durchaus knausriger sind.
Auch gibt es welche die kostenlose Getränkeautomaten (Wasser, Sprudel) und einen Zuschuss zum Kaffee spendieren, aber auch welche die nichts hierfür vorsehen.
Ähnlich auch bei Sitzungen und Besprechungen. Mal gibt es Getränke und Bretzel, mal nichts.
Meine persönliche Meinung:
Warum sollten im öffentlichen Dienst keine Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge etc. stattfinden?
Es reicht doch schon dass sich die Mitarbeiter zu Armut verpflichtet haben, mit diesem Tarifvertrag.
Müssen sie sich jetzt auch noch geißeln und dann ihr Brot und Wasser zur Weihnachtsfeier selbst mitbringen?
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