Liebe Forumsschreiberinnen und - schreiber,
ich wende mich mit einem Sachverhalt an euch, der bestimmt häufiger vorkommt. Dennoch habe ich keine abschließende Antwort auf meine Frage gefunden (sondern eher sich widersprechende).
Sachverhalt:- Vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 war ich in keinem Angestelltenverhältnis.
- Vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 hatte ich einen Arbeitsvertrag nach TVÖD in einer 4-Tage-Woche, den ich zum 31.10.2025 aufgehoben habe.
Mir standen für den Zeitraum Juli bis Oktober somit 8 Tage Urlaub zu. Davon habe ich 3 Tage genommen. Es handelte sich um einen kommunalen Eigenbetrieb.
- Ab dem 01.11.2025 beginne ich ein Arbeitsverhältnis bei der selben Kommune in einer 5-Tage-Woche.
Für November und Dezember stehen mir daher aus dem neuen Arbeitsverhältnis 5 Urlaubstage zu.Frage:
Wie viel Urlaub kann ich im November und Dezember insgesamt noch nehmen, wenn ich keinen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen kann? (ich fühle mich gerade wie ein Matheaufgaben-Ersteller

)
-> 5 Tage aus dem alten Arbeitsverhältnis plus 5 Urlaubstage aus dem neuen Arbeitsverhältnis?
-> Oder kann ich nur den Pflichturlaub aus dem alten Arbeitsverhältnis mitnehmen?
-> Oder wird der Urlaub aus der Teilzeitbeschäftigung in die Vollzeitbeschäftigung umgerechnet?
Vielen Dank schon einmal!
