Hallo Leute,
mir fehlt gerade die richtige Suchmöglichkeit, denn immer, wenn ich nach §12 TvDö Entgeltordnung suche, finde ich nur Aussagen zu §12 TvÖD-Bund.
Folgender Fall:
im Jahr 2021 bewirbt sich ein gelernert Kaufmann auf eine Stelle, die mit E10 ausgeschrieben wurde. Im Einstellungsangebot befindet sich auch die Aussage, dass eine Eingruppierung aufgrund des fehlendem Studiums nach §12 EntgO eine EG niedriger passiert. Die Differenz wurde mit einer Zulage ausgegelichen. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass nach 3 Jahren eine Neubetrachtung stattfindet.
Im AV steht keine Tätigkeit, die Angabe der EG ist also deklartorisch. In der Tätigkeitsbeschreibung steht keine Bewertung, die Tätigkeiten entsprechen aber denen, die ausgeschrieben worden sind. Daher kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Tätigkeiten der Bewertung einer E10 handelt.
Nun sind die 3 Jahre um, die Arbeiten liefen super und der AG erkennt die Eigenschaft als "sonstiger Beschäftigter" an. Gleichzeitig schickt er einen Änderungsvertrag für die Höhergruppierung nach §17 TVöD und weist auf den Neubeginn der Stufenlaufzeit hin.
Ist das korrekt? Handelt es sich hier wirklich um eine Höhergruppierung im Sinne TVöD? Oder hat der AG nur seine Rechtsmeinung zur Stellung der Person geändert? Mal davon abgesehen, dass ein Änderungsvertrag unnötig ist, da sich die Tätigkeiten gar nicht ändern, ist das insbesonders auf die Stufenlaufzeit wichtig, denn die Person würde fast vier Jahr verlieren.
Gibt es dazu Rechtssprechung? Danke!