Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Annerkennung sonstiger Beschäftiger -> Höhergruppierung?
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SamFisher:
Hallo Leute,
mir fehlt gerade die richtige Suchmöglichkeit, denn immer, wenn ich nach §12 TvDö Entgeltordnung suche, finde ich nur Aussagen zu §12 TvÖD-Bund.
Folgender Fall:
im Jahr 2021 bewirbt sich ein gelernert Kaufmann auf eine Stelle, die mit E10 ausgeschrieben wurde. Im Einstellungsangebot befindet sich auch die Aussage, dass eine Eingruppierung aufgrund des fehlendem Studiums nach §12 EntgO eine EG niedriger passiert. Die Differenz wurde mit einer Zulage ausgegelichen. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass nach 3 Jahren eine Neubetrachtung stattfindet.
Im AV steht keine Tätigkeit, die Angabe der EG ist also deklartorisch. In der Tätigkeitsbeschreibung steht keine Bewertung, die Tätigkeiten entsprechen aber denen, die ausgeschrieben worden sind. Daher kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Tätigkeiten der Bewertung einer E10 handelt.
Nun sind die 3 Jahre um, die Arbeiten liefen super und der AG erkennt die Eigenschaft als "sonstiger Beschäftigter" an. Gleichzeitig schickt er einen Änderungsvertrag für die Höhergruppierung nach §17 TVöD und weist auf den Neubeginn der Stufenlaufzeit hin.
Ist das korrekt? Handelt es sich hier wirklich um eine Höhergruppierung im Sinne TVöD? Oder hat der AG nur seine Rechtsmeinung zur Stellung der Person geändert? Mal davon abgesehen, dass ein Änderungsvertrag unnötig ist, da sich die Tätigkeiten gar nicht ändern, ist das insbesonders auf die Stufenlaufzeit wichtig, denn die Person würde fast vier Jahr verlieren.
Gibt es dazu Rechtssprechung? Danke!
Organisator:
--- Zitat von: SamFisher am 29.10.2025 10:15 ---Ist das korrekt? Handelt es sich hier wirklich um eine Höhergruppierung im Sinne TVöD? Oder hat der AG nur seine Rechtsmeinung zur Stellung der Person geändert? Mal davon abgesehen, dass ein Änderungsvertrag unnötig ist, da sich die Tätigkeiten gar nicht ändern, ist das insbesonders auf die Stufenlaufzeit wichtig, denn die Person würde fast vier Jahr verlieren.
--- End quote ---
Ja, das kann korrekt sein. Wenn man davon ausgeht, dass der MA bei Neueinstellung noch nicht über Kenntnisse und Fertigkeiten verfügte, die ihn zum "Sonstigen" machen und er diese über 3 Jahre erlangt hat, ist das korrekt. Somit ändert sich die Eigenschaft in der Person und es findet eine Höhergruppierung statt. Insoweit hat der AG korrekt, aber etwas unglücklich gehandelt.
Allerdings kann der AG das auch heilen. z.B. könnte er die Anerkennung als "Sonstiger" auf für einen gewissen Zeitraum verschieben, bis eine neue Stufe erreicht ist.
Ich würde den AG einfach mal auf das Problem mit der Stufenlaufzeit hinweisen und ihn fragen, was er das machen kann. Wenn dem AG gar nichts einfällt, kann man ihn auf die spätere Anerkennung oder (obwohl nicht notwendig) einen späteren Änderungsvertrag hinweisen.
SamFisher:
OK, danke. Ich berede das mal mit der Person und dem Personalwesen.
Organisator:
--- Zitat von: SamFisher am 29.10.2025 11:39 ---OK, danke. Ich berede das mal mit der Person und dem Personalwesen.
--- End quote ---
Wenn der AG es will, gibt es da gute tarifkonforme Möglichkeiten, das mit der Stufenlaufzeit zugunsten des MA zu berücksichtigen.
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