Autor Thema: Jahressonderzahlung - Kann der AG die Zahlung nicht zum 15. sondern zum 30.Nov.  (Read 1230 times)

Neuling2301

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Hallo zusammen,

weiß jemand, ob die Möglichkeit für Arbeitgeber besteht die JSZ, nicht wie üblich, zum 15. November mit dem Novembergehalt, sondern zum 30. Nov. "nachträglich" auszuzahlen? Gibt es einen Pasus im Tv-L, der einen Spielraum zulässt?

Vielen Dank im Voraus.

Neuling

Rowhin

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Dass die Auszahlung der JSZ zwingend mit 15. November erfolgt, wäre mir neu. Ich habe diese bei allen bisherigen AGs im TV-L stets mit dem Novembergehalt am letzten Werktag im November erhalten.

Das wird aber daran liegen, wann das Tabellenentgelt für November bei deinem AG ausgezahlt wird. Wenn dies am 15. November geschieht, dann wird es wohl schwierig. Denn im TV-L § 20 Abs. 5 heißt es:

Zitat
(5) Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt. Ein Teilbetrag der Jahressonderzahlung kann zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden.

Insofern gibt es einen Spielraum, dieser sieht aber nur eine frühere, keine spätere Auszahlung vor.

MeTe

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Zitat
nicht wie üblich, zum 15. November

Weiß nicht was da bei euch läuft, aber TV-L §24 Abs. 1, Satz 2 sagt ganz klar und unmissverständlich:
Zitat
Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.

Insofern ist eine Zahlung des Gehalts zum 15. im öD weder üblich noch entspricht es dem Tarifvertrag.

Da scheint es bei euch wohl, wie auch immer geartete, Sondervereinbarungen zu geben welche die allgemeinen Regelungen des Tarifvertrags des öD aushebeln bzw. zumindest abändern. Ohne die Grundlage und Umfang dieser Sondervereinbarungen zu kennen kann, denke ich, auch keiner weiterhelfen.

Neuling2301

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Wir sind dem öD gleichgestellt.

und in der Protokollerklärung gibts es zu §24 Abs. 1. folgendes:

2. Soweit Arbeitgeber die Bezüge am 15. eines jeden Monats für den laufenden Monat zahlen, können sie jeweils im Dezember eines Kalenderjahres den Zahltag vom 15. auf den letzten Tag des Monats gemäß Absatz 1 Satz 1 verschieben.

Daher auch meine Frage.

totzdem vielen Dank.

Rowhin

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und in der Protokollerklärung gibts es zu §24 Abs. 1. folgendes:

2. Soweit Arbeitgeber die Bezüge am 15. eines jeden Monats für den laufenden Monat zahlen, können sie jeweils im Dezember eines Kalenderjahres den Zahltag vom 15. auf den letzten Tag des Monats gemäß Absatz 1 Satz 1 verschieben.

Daher auch meine Frage.

Das ändert allerdings nicht daran, dass die JSZ mit der Auszahlung des Novembergehalts getätigt wird. Würde sie mit dem Dezembergehalt überwiesen, dann wäre diese Protokollerklärung eventuell relevant.

Aber welchen Grund sollte der AG überhaupt haben, die Zahlung um einen halben Monat zu verschieben? Der zusätzliche Buchungsaufwand alleine sollte abschreckend sein.

FearOfTheDuck

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Und welchen Nutzen sollte ein AN davon haben (sofern er seine persönlichen Finanzen einigermaßen im Griff hat)?

Maggus

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in der Protokollerklärung gibts es zu §24 Abs. 1. folgendes:

2. Soweit Arbeitgeber die Bezüge am 15. eines jeden Monats für den laufenden Monat zahlen, können sie jeweils im Dezember eines Kalenderjahres den Zahltag vom 15. auf den letzten Tag des Monats gemäß Absatz 1 Satz 1 verschieben.

Der letzte Tag des Monats ist der Zahltag gem. Tarifvertrag.
Es gibt allerdings einige Arbeitgeber im ÖD, die ihren Zahltag am 15. eines Monats haben und so in den BAT / TVöD übergeleitet wurden. Diese Arbeitgeber können ihren Zahltag auch auf den letzten Tag des Monats anpassen, allerdings nicht unterjährig sondern immer nur ab Dezember.
In der Protokollerklärung geht es also nicht um eine Änderung des Zahltages im Dezember, sondern um eine generelle Verschiebung ab Dezember für die Folgemonate / Jahre.

Im BAT gab es bereits diese Möglichkeit (Protokollnotiz).

Umlauf

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Beim Bund war für die Umstellung für die Gehaltszahlungen Mitte des Monats auf das Ende des Monats diese Regel festgehalten.

15. November normales Gehalt ohne JSZ.
30. November JSZ
31. Dezember normales Gehalt.

Zu anderen Zeitpunkten eines Jahres war die Umstellung nicht erlaubt.

Eine andere Konstellation, die JSZ losgelöst von der November-Gehaltszahlung zu zahlen gab/gibt es im TVöD nicht.
Im TV-L sieht es genauso aus, nur die einmalige Loslösung der JSZ vom November-Gehalt fehlt. Damit müsste auch während der Zahlungsumstellung die JSZ mit dem November-Gehalt gezahlt werden. Dann kommt da nächste Gehalt erst nach 6,5 Wochen.