Volltreffer!
Neid ist generell kein guter Ratgeber, aber ich bin mit diesem Umstand - den ich mir nicht ausgesucht habe - sehr glücklich. Es gibt Berufsunfähigkeitsrenten und Zuverdienstmöglichkeiten...
Bei letzterem muss man die Einnahmen dann aber wiederum nach Steuerklasse 6 versteuern, soweit es kein Minijob ist. 
Eine Mindestversorgung nach Steuerklasse 6 bedeutet doch, dass der Ehepartner noch geringere Einkünfte hat. Liegt man dann nicht quasi eh schon auf Sozialhilfeniveau?
Wer unbedingt mehr machen will als einen Minijob (bzw. sogar mehr als einen Midijob), bei dem mag das zutreffen. Es muss jeder selbst wissen, wie viel Lebenszeit er für einen möglichst hohen Verdienst verschwenden will, für den er dann extrem hohe Steuern zahlt. Meines Wissens fällt zwar bei Steuerklasse 6 die Steuererstattung umso höher aus, aber es ist sicher psychologisch ungünstig, wenn vom Verdienst erst mal ca. die Hälfte abgezogen wird. Ich denke aber mal, dass von Sozialhilfeniveau auch dann keine Rede sein kann.