Danke, aber Kinder sind mEn grundsätzlich weder als versicherungsfrei noch versicherungspflichtig tituliert.
-> versicherungsfrei sind die nach § 6 SGB V dort bezeichneten Personen, wobei hier Kinder nicht erfasst sind und auch jetzt bezogen auf das Argument der Beihilfe nach Abs. 1 Nr. 2 ebenda hier weder "Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden" sind.
Da diese keine solchen Beschäftigten sind, erübrigt auch sich der Satz 2. Schon alleine da dieser zusätzlich zwei Voraussetzungen knüpft, nämlich wenn diese Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Selbst wenn man also versuchen würde Kinder irgendwie sehr abstrakt-rechtlich als "Beschäftigte" unterzubringen scheitert es dann spätestens dran dass man feststellt, dass bei Kindern keine Bezüge vorliegen.
-> (sozial)versicherungspflichtig (nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Krankenversicherungspflicht) nach § 5 SGB V erfasst auch keine Kinder und schließt auch keine Familienversicherung aus.
Daher ist meiner Ansicht weiterhin soweit die kumulativen Voraussetzungen nach § 10 SGB V vorliegen ist die Familienversicherung für Kinder möglich auch bei gleichzeitigem Bestehen einer PKV. Es ist auch nicht hinderlich, wenn die Kinder "zusätzlich" eine PKV abgeschlossen haben. Solange höchstens gilt: GKV + Beihilfe (Restkosten GKV 80%) + PKV (Restkosten GKV 20%) <= 100%. Mit "Restkosten GKV" sind hier damit im übrigen Leistungen gemeint, die nicht üblicherweise von der GKV erfasst werden und auch dort als "IGEL" zählen würden (wie ja z.B. besserer Zahnersatz, etc.) also analog zu den üblichen Zusatzversicherungen und natürlich auch beihilfefähig in den dort benannten Grenzen sein müssen. Ein Mischmasch aus EBM und GoÄ geht eh nicht. Oder eben nur Beihilfe (80%) + PKV (20%) <= 100%.
Falls du vielleicht bessere Normen oder Argumente hast, bin ich tatsächlich offen dafür, weil ich ja natürlich auch keine falsche Meinung / Rechtsansicht vertreten will - bewahre. Die bisherigen Argumente konnten es für mich jetzt nicht entkräften.