Autor Thema: Scheidung und Verbleib der Kinder in der PKV  (Read 680 times)

KBM3

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Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade in Scheidung. Ich bin Beamtin und beide Kinder sind über mich privat versichert und beihilfeberechtigt. Das jüngere Kind seit Geburt und das Große seit ca dem zweiten Lebensjahr. Mein Noch-Ehemann ist gesetzlich versichert, verdient deutlich mehr als ich.

Nach der Scheidung möchte ich gerne die Kinder in der PKV lassen. Der KV hat angedeutet die Kinder in die gesetzliche zu holen.
Die Absicherung in der PKV (Debeka) haben wir bislang beide als sehr gut empfunden. Ihm
Geht’s jetzt nur um die Kosten-ca 100€ für beide Kids aktuell.

Ist/war jemand in ähnlicher Situation und wie wurde das geregelt. Weiß wer wie es rechtlich aussieht?

Vg
KBM3

m3mn0ch

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Antw:Scheidung und Verbleib der Kinder in der PKV
« Antwort #1 am: 30.10.2025 07:14 »
Hierzu gibt es auch schon eine ältere Gerichtsentscheidung:
OLG Frankfurt vom 18.04.2012 (Az.: 3 UF 279/11)
Danach hatte der Kindesvater keinen Anspruch, da die Kinder seit Geburt Privat versichert waren.

Rate zu einer kostenlosen Beistandschaft für beide Kinder beim zuständigen Jugendamt. Das nimmt den Stress zu Unterhalt bei einer Scheidung raus, da die sich darum kümmern.

Kopf hoch und es kommen bessere Zeiten.

Julianx1

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Antw:Scheidung und Verbleib der Kinder in der PKV
« Antwort #2 am: 30.10.2025 08:23 »
Guten Morgen.
Wir hatten die Diskussion damals ähnlich. Du musst dem Papa erklären das es eine Milchmännchenrechnung für seinen Unterhalt ist. Wenn er seinen Anteil zur PKV nicht mehr zahlen will erhöht sich das freie Einkommen. Dadurch erhöht sich auch der zu leistende Unterhalt. Wir haben das dann gelassen.

Ich kann die Anregung meines Vorredners nur unterstreichen. Die Beistandschaft vom Jugendamt vertritt ausschließlich die Interessen der Kinder. Sie fordert die Einkommensunterlagen des Unterhaltspflichtigen ein und legt den Unterhaltsbetrag in Anlehnung an die Düsselsorfer Tabelle fest. Sie haben auch die Möglichkeit den Unterhalt durchzusetzen.

Das nimmt riesiges Konfliktpotenzial, du du als Mutter nur noch unterrichtet wirst. Und das persönliche Miteinander wird wichtig im Nachgang zur Scheidung. Denn Scheidung hin oder her. Ihr werden noch lange über die Kids verbunden sein.

Saxum

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Antw:Scheidung und Verbleib der Kinder in der PKV
« Antwort #3 am: 30.10.2025 08:41 »
Es ist auch "beides" möglich, also dass das Kind einerseits beitragsfrei "Mitglied" in der Krankenkasse über die Familienversicherung ist und zum anderen dass es weiterhin in der Privaten Krankenversicherung verbleiben kann.

Diese Information ist insbesondere für den gesetzlich Versicherten Elternteil nützlich, weil darüber dann weiterhin die Kindkrank-Tage für den gesetzlich versicherten Elternteil möglich sind.

Rentenonkel

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Antw:Scheidung und Verbleib der Kinder in der PKV
« Antwort #4 am: 30.10.2025 10:56 »
@Saxum: Das sehe ich anders.

Berücksichtigungsfähige Kinder, die von der Pflichtversicherung einer anderen Person erfasst werden, also z. B. bei dem nicht beihilfeberechtigten, pflichtversicherten Vater familienversichert sind, haben in vielen Fällen ein Wahlrecht. Wird die Kassenleistung in Anspruch genommen, ist eine Beihilfegewährung nicht mehr möglich. Private Abrechnungen, die von der GKV nicht berücksichtigt werden, ermöglichen eine Beihilfegewährung, allerdings nur zum Bemessungssatz von 80 Prozent, sodass hier stets Restkosten einkalkuliert werden müssen. Die fehlenden 20 % kann man bei einer Familienversicherung in der gKV nicht durch die private KV absichern, da man andernfalls "überversorgt" wäre. Ganz im Gegenteil ist die Aufnahme in die gesetzliche KV davon abhängig, dass man eben nicht mehr zusätzlich zur Beihilfe privat versichert ist.

Bei Aufwendungen für Zahnersatz (Brücken und Prothesen) sowie Kronen ist immer die fiktiv höchstmögliche Kassenleistung anzurechnen, unabhängig davon, ob diese durch die GKV gewährt wurde. Die zugehörigen Material- und Laborkosten sind seit dem 1. Januar 2021 zu 60 Prozent beihilfefähig.