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Geschenke an unterstellte Mitarbeiter

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MoinMoin:

--- Zitat von: Sven Svensen am 30.10.2025 15:01 ---Hallo.
Ich bin Vorgesetzter und habe 5 mir unterstellte Mitarbeiter. Wenn ich denen kleine Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen (Ostern, Weihnachten...) zukommen lasse, könnte ich das steuerlich geltend machen? Von der Firma bekomm ich da keine Mittel.

--- End quote ---
Klar kannst du das steuerlich geltend machen, ob es akzeptiert wird, wird dann dein FA entscheiden.
Versuch mach Kluch.

Aber bitte nicht mehr als 44€ pro Monat und MA, ich glaube ab da wird es ein geldwerter Vorteil und der MA muss es versteuern.

ProfTii:
Interessanter Gedanke, der mir nie im leben in den Sinn gekommen wäre :D

NWB:

--- Zitat von: MoinMoin am 31.10.2025 08:14 ---
--- Zitat von: Sven Svensen am 30.10.2025 15:01 ---Hallo.
Ich bin Vorgesetzter und habe 5 mir unterstellte Mitarbeiter. Wenn ich denen kleine Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen (Ostern, Weihnachten...) zukommen lasse, könnte ich das steuerlich geltend machen? Von der Firma bekomm ich da keine Mittel.

--- End quote ---
Klar kannst du das steuerlich geltend machen, ob es akzeptiert wird, wird dann dein FA entscheiden.
Versuch mach Kluch.

Aber bitte nicht mehr als 44€ pro Monat und MA, ich glaube ab da wird es ein geldwerter Vorteil und der MA muss es versteuern.

--- End quote ---

Versuchen kann man es, aber rechtlich korrekt ist es nicht - er ist ja kein Arbeitgeber

MoinMoin:

--- Zitat von: NWB am 31.10.2025 12:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 31.10.2025 08:14 ---
--- Zitat von: Sven Svensen am 30.10.2025 15:01 ---Hallo.
Ich bin Vorgesetzter und habe 5 mir unterstellte Mitarbeiter. Wenn ich denen kleine Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen (Ostern, Weihnachten...) zukommen lasse, könnte ich das steuerlich geltend machen? Von der Firma bekomm ich da keine Mittel.

--- End quote ---
Klar kannst du das steuerlich geltend machen, ob es akzeptiert wird, wird dann dein FA entscheiden.
Versuch mach Kluch.

Aber bitte nicht mehr als 44€ pro Monat und MA, ich glaube ab da wird es ein geldwerter Vorteil und der MA muss es versteuern.

--- End quote ---

Versuchen kann man es, aber rechtlich korrekt ist es nicht - er ist ja kein Arbeitgeber

--- End quote ---
Nun, es gibt mE durchaus Situationen, in dem eine solche (eigentlich rein private) Zuwendung an die untergebene AN doch steuerlich berücksichtigungsfähig ist:
Man erhält erfolgsabhängige Bezüge (beispielsweise Provisionen, Prämien oder Tantiemen), und ein Teil dieser Bezüge ist direkt vom Erfolg und der Arbeitsleistung der Mitarbeiter abhängig. In diesem speziellen Fall könnten die Geschenke als Belohnung oder Motivationsanreiz für bessere Leistungen angesehen werden.
btw da ist aber die GRenze 50 € im Jahr und nicht wie für AGs pro Monat

clarion:
Und Du meinstbei einem Geschenk im Gegenwert von 50 Euro legen sich die Mitarbeiter so richtig ins Zeug?

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