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PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern

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andreb:
Hallo zusammen,

ich benötige leider fachmännischen Rat hinsichtlich o.a. Vorgehensweise.

Kurze Fallkonstellation:
1) Mann (ich) Bundesbeamter A11, 50% Familienzuschlag Stufe 1, sowie Familienzuschlag für zwei Kinder
kindergeldberechtigt, Beilhilfe 70%, PKV 30%, kaum Arztbesuche p.a. (Hauptsächlich Zahnarztkontrolle, Hausarzt)
2) Ehefrau, Bundesbeamtin A8, 50% Familienzuschlag Stufe 1, Beihilfe 50%, PKV 50% (mittlerweile leider chronische Erkrankung mit Kosten von ca. 12000€ / Halbjahr)

Mögliche BRE für mich eher kaum wahrnehmbar. Für meine Frau in keiner Weise mehr möglich. Ich scheue den erheblichen Verwaltungsaufwand, um die vorgenannte Konstellation zu ändern. Oder anders gefragt. Macht eine Änderung, losgelöst von der BRE, überhaupt Sinn ? Hier meine Frage bzgl. Altersrückstellungen für mich / meine Frau.
Hinsichtlich einer möglichen Andeutung wäre m.E. folgendes zu veranlassen:
1) Kindergeldbezug auf meine Frau mit Stichtag (z.B. 01.01.2026) ändern.
2) Erklärungen zum Familienzuschlag für uns beide an das BVA senden.
3) BVA Beihilfe über geänderten Familienzuschlag für uns beide informieren.
4) PKV (beide Debeka) über geänderte Beihilfesätze informieren.

Habe ich etwas vergessen ?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Muenchner82:
Ich frage mich, was Du Dir genau davon erhoffst.

Saxum:
Vermutlich der Gedanke, durch 20% mehr Beihilfe, dass die Ehefrau weniger für die PKV zahlen müsste. Betrachtet man aber das "gesamte Haushalt" ist das Hose wie Jacke weil es bei einem 20% mehr wird und beim anderen 20% weniger. Ich sehe da jetzt erstmal keine große gravierenden Änderungen. Daher ist die Frage hier berechtigt, was ist das "Ziel"?

bbdhs:
Die Auswirkungen 50/50% vs 30/70% könnten größer ausfallen, wenn eine Person einen Risikozuschlag hat o.ä. und dadurch wesentlich höhere PKV-Beiträge hat.
Wenn nicht, dann lohnt es sich wohl eher die Person, welche eine BRE bekommt in 50/50% zu packen, damit man mehr zurück bekommt.
Aber ohne Beiträge etc. lässt sich da ja schlecht was zu sagen.

Saxum:
"Das" also jetzt bezogen auf den Risikozuschlag könnte tatsächlich ein Argument sein, aber sind zu viele Variablen dran für eine Aussage hier. Eintrittsalter, Beitragshöhe, Tarifumfang, dies das jenes alles. Aber guter Gedanke bbdhs.

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