Hat doch nichts damit zu tun über Stöckchen zu springen. Der Mitarbeiter hat berechtigte Zweifel bei der Ausübung seiner Hauptleistungspflicht bzw. der Pflicht Anweisungen Folge zu leisten, einen Rechtsverstoß zu begehen, da sollte es dem Arbeitgeber ja ein leichtes sein, diese Zweifel zu zerstreuen, zumindest wenn er gut ist. Wenn er das nicht tut oder tun kann, hat er wahrscheinlich seine Gründe bzw. ist sich selber unsicher, ob er sich auf dünnem Eis bewegt. Weisungen, die Rechtsverstöße zur Folge haben, müssen nicht befolgt werden.
Da würde ich es eher auf eine Abmahnung ankommen lassen, die ich dann fachanwaltlich/arbeitsgerichtlich überprüfen lasse.