Hier muss man, so denke ich, ein paar Dinge differenzieren
1.) Du hast einen Arbeitsvertrag bis zum 30.04.2030
2.) Die Weiterbeschäftigung steht dem Rentenanspruch
nicht entgegen. Man darf die Rente bekommen und unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt nicht wenige Rentner, die einfach weiter arbeiten uns so bis zu 4 Jahre Rente plus Gehalt bekommen.
3.) Der Rentenbezug ist für den Arbeitgeber kein Grund, Dich fristlos oder fristgemäß zu kündigen. Eine fristlose Kündigung kann daher ausgeschlossen werden. (siehe auch den Hinweis auf den TV von ohjee)
4.) Aufgrund des Rentenbescheides wird das Beschäftigungsverhältnis nicht automatisch vor dem 30.04.2030 beendet. Auch darfst Du nicht alleine aufgrund des Rentenbescheides fristlos kündigen.
Wenn Du also zum 30.06.2026 aufhören möchtest, zu arbeiten, obwohl der Arbeitsvertrag unabhängig von der Rente bis 30.04.2030 läuft, musst Du im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich kündigen. Die Schriftform eine solchen Kündigung ist gesetzlich normiert. Eine bloße Ankündigung, man wolle das Arbeitsverhältnis aufgeben, ist rechtlich unverbindlich und reicht daher nicht aus. Der Arbeitgeber hat mit Sicherheit schon ein paar Pferde vor der Apotheke gesehen, und daher hat das nichts mit Vertrauen zu tun und ist auch nichts persönliches.
Die Sorge des Arbeitgebers ist begründet. Wenn Du es Dir nach dem Rentenbescheid auf einmal doch anders überlegst und aufgrund geänderter Lebensumstände doch weiter arbeiten möchtest, hätte der Arbeitgeber auf einmal ab dem 01.07.2026 zwei Arbeitnehmer auf der Stelle sitzen. Dich wird er nicht los und den neuen in der Probezeit wieder zu entlassen ist ja auch irgendwie unangenehm.
Um Deinen Wunsch daher rechtsverbindlich zu machen, musst Du kündigen. Kündigst Du erst, wenn Du den Rentenbescheid hast, kann es sein, dass Du über den Rentenbeginn hinaus arbeiten musst, bevor die Kündigung greift. Das ist aber nicht schlimm. Dann bekommst Du eine Weile Gehalt und Rente. Es ist in Deutschland nicht verboten, reich zu werden.

Ein Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber abschließen, muss er aber nicht. Wenn er dich rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass die Stelle neu besetzt werden muss und Du trotzdem nicht rechtzeitig gekündigt hast, kann er auch darauf bestehen, dass Du ganz normal kündigst und die Kündigungsfrist einhältst.
Unabhängig davon möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass trotz der 45 Jahre eine Rente mit 63 Jahren einen Abschlag von 13,8 % in der gesetzlichen RV bedeutet und einen Abschlag von 10,8 % bei der VBL bedeutet. Am 01.05.2028 dagegen könnte vermutlich die Rente abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Mit den fehlenden Beiträge für die 22 Monate kann das dann auch mal dauerhaft 400 bis 500 EUR weniger Renten pro Monat bedeuten. Und das ein Leben lang für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von nur 22 Monaten, in denen man früher die Rente bekommen kann.
Hast Du Dir mal bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung durchrechnen lassen, wieviel das am Ende ausmacht? Und bei der VBL? Falls nein, würde ich Dir das empfehlen.
Zu Deinem Modell noch ein paar Alternativen, die finanziell deutlich attraktiver sind. Der Einfachheit halber sind hier mal drei zum überlegen dargestellt.
1.) Du arbeitest einfach bis zum 30.04.2028 unverändert weiter und beantragst erst dann die Rente.
2.) Du kündigst zum 30.06.2026 und meldest dich arbeitslos. Solange es der Bundesagentur für Arbeit nicht gelingt, einen anderen Arbeitsplatz zu finden, überbrückst Du die Zeit bis zum 30.04.2028 mit ALG I. Möglicherweise gibt es allerdings eine 12 wöchige Sperre, die Du aus Deinen Ersparnissen überbrücken musst.
3.) Du fragst beim Arbeitgeber nach, ob Du vom 01.07.2026 - 30.04.2028 nur noch Teilzeit arbeiten kann. So würde man die letzten 22 Monate zwar weniger verdienen, bei 75 % Teilzeit hätte man aber vermutlich noch mehr Einkommen, als bei dem vorgezogenen Ruhestand mit den beiden gekürzten Renten. Der Vorteil nach zweiundzwanzig Monaten wäre aber eine dauerhaft
deutlich höhere Altersversorgung.