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Rückzahlung-/ forderung nach nicht Bestehen Probezeit

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Pianokid490:

--- Zitat von: Finanzer am 03.11.2025 09:32 ---
--- Zitat von: Pianokid490 am 01.11.2025 13:48 ---Hallo, ich kann den letzten Beitrag nicht nachvollziehen, weil die Frage bezüglich "Fristen, Tilgung, etc." war und nicht ob der Zug abgefahren ist. Danke

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Naja, ganz ab vom Thema ist der Punkt nicht.
Man kann eine Völlständige Stundung erwirken (und den späteren Wegfall der Forderung) wenn man substantiert nachweisen kann, das man später (z.B. nach einem Studium) wieder in den öffentlichen Dienst eintreten möchte.

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Hallo,
vielen Dank für den Hinweis bezüglich einer möglichen Stundung.

Im Hinblick auf den abgeschlossenen Disziplinarvorgang soll hier kein großes Kopfkino entstehen. In der Entlassungsverfügung wurde ausdrücklich festgehalten, dass eine Neueinstellung in einer anderen Behörde bzw. in einem anderen Tätigkeitsbereich (z. B. als Tarifbeschäftigter) nicht ausgeschlossen ist, da ich meine Dienstzeit zuvor als Beschäftigter erfolgreich absolviert hatte.
Verbildlicht gesprochen: Ein Finanzbeamter würde eher andere Dienstvergehen begehen als beispielsweise ein Beamter beim Amt für Soziale Arbeit, etc.

Zu meiner selbst gestellten Frage hinsichtlich des Disziplinarvorgangs konnte ich inzwischen einen zuständigen Ansprechpartner in meiner ehemaligen Behörde erreichen.
Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Unterlagen zum Disziplinarverfahren in meiner Hauptakte befinden, da ich kein aktiver Beamter mehr bin. Wäre ich noch im aktiven Dienst, würden die Unterlagen in einer Nebenakte „Dizi“ geführt, die nach ca. drei Jahren gelöscht bzw. getilgt würde (eine genaue Rechtsgrundlage oder Paragraph wurde mir dabei nicht genannt ?).

Ich hatte um Prüfung gebeten, ob eventuell ein Ermessensspielraum besteht, da die Unterlagen für mein aktuelles Beschäftigungsverhältnis nicht mehr relevant sind. Meiner Ansicht nach beeinträchtigen sie sogar die Chancengleichheit, da ich bei einem konkreten Bewerbungsverfahren – trotz bestandenem Assessment-Center – eine Absage erhalten habe. Begründet wurde dies damit, dass in meiner Hauptakte Unterlagen zum Disziplinarvorgang enthalten sind, obwohl diese gar nicht angefordert wurden.

Ich teile das hier im Forum, falls sich vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation befindet oder befunden hat und man sich dazu austauschen kann.

bettelmusikant:

--- Zitat ---Ich hatte um Prüfung gebeten, ob eventuell ein Ermessensspielraum besteht, da die Unterlagen für mein aktuelles Beschäftigungsverhältnis nicht mehr relevant sind. Meiner Ansicht nach beeinträchtigen sie sogar die Chancengleichheit, da ich bei einem konkreten Bewerbungsverfahren – trotz bestandenem Assessment-Center – eine Absage erhalten habe. Begründet wurde dies damit, dass in meiner Hauptakte Unterlagen zum Disziplinarvorgang enthalten sind, obwohl diese gar nicht angefordert wurden.
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Ich nehme an, das Bewerbungsverfahren war bei einem anderen Dienstherrn? Und wie haben sie von dem Disziplinarvorgang Kenntnis erhalten?

Pianokid490:

--- Zitat von: bettelmusikant am 03.11.2025 15:45 ---
--- Zitat ---Ich hatte um Prüfung gebeten, ob eventuell ein Ermessensspielraum besteht, da die Unterlagen für mein aktuelles Beschäftigungsverhältnis nicht mehr relevant sind. Meiner Ansicht nach beeinträchtigen sie sogar die Chancengleichheit, da ich bei einem konkreten Bewerbungsverfahren – trotz bestandenem Assessment-Center – eine Absage erhalten habe. Begründet wurde dies damit, dass in meiner Hauptakte Unterlagen zum Disziplinarvorgang enthalten sind, obwohl diese gar nicht angefordert wurden.
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Ich nehme an, das Bewerbungsverfahren war bei einem anderen Dienstherrn? Und wie haben sie von dem Disziplinarvorgang Kenntnis erhalten?

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Hallo, ja das Bewerbungsverfahren war bei einem Dienstherren. Ich hatte bereits zuvor persönlich angegeben, dass ich aus der Probezeit wegen eines Dienstvergehen ausgeschieden bin

Problematisch/ Negativ war nicht die Tatsache, dass es ein Dizi gabt, weil das hatte ich angegeben, sondern dass detailierte Unterlagen in der Hauptakte sind. In den Bewerbungsformularen kreuzt man nur an, ob es ein Dizi gabt. Ein Feld fürs Erläutern gab es nicht, weil man die konkreten Details ohne Zustimmung nicht fragen darf

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