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Rückzahlung-/ forderung nach nicht Bestehen Probezeit
			Pianokid490:
			
			Hallo, ich kann den letzten Beitrag nicht nachvollziehen, weil die Frage bezüglich "Fristen, Tilgung, etc." war und nicht ob der Zug abgefahren ist. Danke
		
			Organisator:
			
			
--- Zitat von: Pianokid490 am 31.10.2025 23:30 ---§58 (3) HBesG i.V.m. §30 (1) HBesG war die Begründung "Die Rückzahlungspflicht tritt dann ein, wenn der Anwärter die Ausbildung vorzeitig [...] beendet oder er im Anschluss an die Ausbildung vor Ablauf einer Mindestzeit von fünf Jahren aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet 
--- End quote ---
Na dann ist die Rechtslage klar - aus einem von dir zur vertretenden Grund bist du aus dem öD ausgeschieden. Daher ist die Rückzahlung die logische Rechtsfolge.
Ansonsten keine Panik, die Rückzahlung erfolgt nur anteilig der Höhe und der Zeit nach. Außerdem kannst du das auch in Raten bezahlen.
		
			Finanzer:
			
			
--- Zitat von: Pianokid490 am 01.11.2025 13:48 ---Hallo, ich kann den letzten Beitrag nicht nachvollziehen, weil die Frage bezüglich "Fristen, Tilgung, etc." war und nicht ob der Zug abgefahren ist. Danke
--- End quote ---
Naja, ganz ab vom Thema ist der Punkt nicht.
Man kann eine Völlständige Stundung erwirken (und den späteren Wegfall der Forderung) wenn man substantiert nachweisen kann, das man später (z.B. nach einem Studium) wieder in den öffentlichen Dienst eintreten möchte.
		
			Organisator:
			
			
--- Zitat von: Finanzer am 03.11.2025 09:32 ---
--- Zitat von: Pianokid490 am 01.11.2025 13:48 ---Hallo, ich kann den letzten Beitrag nicht nachvollziehen, weil die Frage bezüglich "Fristen, Tilgung, etc." war und nicht ob der Zug abgefahren ist. Danke
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Naja, ganz ab vom Thema ist der Punkt nicht.
Man kann eine Völlständige Stundung erwirken (und den späteren Wegfall der Forderung) wenn man substantiert nachweisen kann, das man später (z.B. nach einem Studium) wieder in den öffentlichen Dienst eintreten möchte.
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Wie soll das nach der Entfernung aus dem Dienst funktionieren?
		
			Finanzer:
			
			
--- Zitat von: Organisator am 03.11.2025 09:44 ---
--- Zitat von: Finanzer am 03.11.2025 09:32 ---
--- Zitat von: Pianokid490 am 01.11.2025 13:48 ---Hallo, ich kann den letzten Beitrag nicht nachvollziehen, weil die Frage bezüglich "Fristen, Tilgung, etc." war und nicht ob der Zug abgefahren ist. Danke
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Naja, ganz ab vom Thema ist der Punkt nicht.
Man kann eine Völlständige Stundung erwirken (und den späteren Wegfall der Forderung) wenn man substantiert nachweisen kann, das man später (z.B. nach einem Studium) wieder in den öffentlichen Dienst eintreten möchte.
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Wie soll das nach der Entfernung aus dem Dienst funktionieren?
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Bei der Personalnot in manchen Dienststellen wurden schon ganz andere Fragwürdige Entscheidungen getroffen...
Aber ja, eher eine theoretische Möglichkeit.
		
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