Nur der Vollständigkeit halber:
Eine über den Rentenbeginn hinausgehende Beschäftigung steht einem Rentenanspruch nicht entgegen. Sofern Du 45 Jahre zusammen hast, kannst Du auch jetzt schon eine Rente ohne Minderung realisieren und zusätzlich weiter arbeiten.
Wenn Du nicht weiter arbeiten möchtest, musst Du entsprechend fristgerecht kündigen. Bist Du Lehrer?
Einen Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber mit Dir vereinbaren, er muss es aber nicht. Eine belastbare Antwort, ob er das machen würde oder ob er auf eine ordnungsgemäße Kündigung besteht, kann man nur durch Rücksprache mit der zuständigen Personalabteilung erhalten.