Hallo zusammen,
ich bin Anfang 40, habe zwei Kinder, bin verheiratet und seit 3 Jahren als Fachinformatiker (ohne Studium) angestellt im öffentlichen Dienst (Thüringen).
Evtl. würde sich für mich die Möglichkeit einer Verbeamtung im Eingangsamt ergeben.
Die Frage ob es sich zum jetzigen Zeitpunkt lohnen würde oder nicht, hab ich mir mehr oder weniger schon selbst beantwortet, darum geht es auch nicht. Nehmen wir mal an, es lohnt sich aktuell nicht für mich um ca. 130 €.
Ich weiß auch, dass es sich mit der Zeit eher noch weniger lohnen wird (Wegfall Kinderzuschlag in ca. 10 bzw. 15 Jahren).
Viel wichtiger ist für mich die Entscheidung dahingehend wie es mit der Versorgung im Alter aussieht.
Da ich nicht mehr auf die vollen Dienstjahre komme, wird es auf die Mindestversorgung nach § 21 Abs. 4 ThürBeamtVG hinauslaufen.
Das sind 59 % der Endstufe im Eingangsamt.
Da das aktuelle Rentenniveau bei 48% liegt und sich die Rente schlussendlich am Verdienst des gesamten Berufslebens orientiert wäre ich mit der Mindestversorgung um einiges besser gestellt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wie verhält sich das Ganze mit der gesetzlichen Rente, die ich bis zum Eintritt in das Beamtenverhältnis, erarbeitet hätte.
Es gibt dazu zwar Beispielrechnungen in dem folgenden Link, so richtig weiß ich aber nicht wie sich das in meinem konkreten Fall verhält.
Nehmen wir an, ich hätte zum jetzigen Stand eine gesetzliche Rente von 650 Euro. Wie würde das mit der Mindestversorgung angerechnet oder verrechnet werden?
Hier noch der Link dazu:
https://tlf.thueringen.de/fileadmin/tlf/versorgung/Informationen_zur_Beamtenversorgung_02_2025.pdfDanke und VG
Lars