Autor Thema: Initiativbewerbung Angestelltenlehrgang II (AII; A2)  (Read 1158 times)

DetkaKrevetka

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Hallo zusammen, ich (m23) habe Ende Juni meine VfA Ausbildung mit der Gesamtnote 2 abgeschlossen (12,8 schriftlich und mündlich ist was schiefgelaufen und ich hatte nur 8 Punkte...). Im Anschluss wurde ich von meiner Behörde in Niedersachsen unbefristet übernommen, allerdings auf einer EG5 Stelle.

Da ich mich gerne so schnell wie möglich weiterqualifizieren möchte, vor allem weil ich noch jung bin und keine Familie habe würde ich gerne den AII machen. Der Personalamtsleiter hat mir jedoch gesagt, dass AII-Stellen frühestens in 2 Jahren ausgeschrieben werden. Die letzte Ausschreibung war vor 1,5 - 2 Jahren und betraf nur die Quereinsteiger.

Das erscheint mir allerdings ein wenig zu lange, und daher habe ich überlegt, bei anderen Kommunen in der Umgebung nachzufragen und mich initiativ auf AII-Stellen zu bewerben. Aktuell wird nirgendwo was ausgeschrieben, aber vielleicht könnte man mich in Zukunft berücksichtigen, falls bei den anderen Kommunen intern keine geeigneten Kandidaten gefunden werden.

Ich bin mir jedoch unsicher, wie das mit den Voraussetzungen und der Berufserfahrung abläuft. Alle Kommunen haben ja gewissen Spielraum bei der Ausschreibung von AII-Stellen und entscheiden selbst, wann sie diese anbieten und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind.

Meine Frage ist: würde es denn Sinn ergeben, sich bei den Personalstellen anderer Gemeinden zu melden und mein Anliegen zu schildern? Könnte so eine Initiativbewerbung überhaupt Erfolg haben oder sollte ich lieber abwarten, bis die Stellen offiziell ausgeschrieben werden?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten! (Ich bin erst seit 6 Jahren in DE, also hoffe ich, dass ich mich verständlich genug ausgedrückt habe)



Sjuda

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Antw:Initiativbewerbung Angestelltenlehrgang II (AII; A2)
« Antwort #1 am: 05.11.2025 12:23 »
Du entschuldigst dich für dein Deutsch und das am Ende eines Textes, bei dem wirklich niemand auf die Idee gekommen wäre, der Verfasser würde nicht in seiner Muttersprache schreiben.

Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, die allgemein als vergleichsweise anspruchsvoll gilt, beginnst du nach 3 Jahren in Deutschland und schließt sie mit wirklich sehr starken 12,8 Punkten im schriftlichen Teil ab.

Wenn das stimmt, sollte dich dein Arbeitgeber wirklich fördern, denn die Leistung kann man nicht hoch genug würdigen.

Wie auch immer, nun zur Frage.

Sich initiativ bei fremden Arbeitgebern auf noch nicht ausgeschriebene AII-Stellen zu bewerben, halte ich für aussichtslos. Zumal man zwischen zwei Konstellationen unterscheiden muss.
Bei internen "Ausschreibungen" oder Interessenbekundundungen, die unabhängig von der konkreten Aufgabe für Bestandspersonal die Teilnahme an einem AII ermöglichen, dürfte es für Externe überhaupt keine Chancen geben.
Ab und zu werden extern reguläre Stellen ausgeschrieben, bei denen als Anforderung die Bereitschaft zur Teilnahme an einem ALII definiert wird, sollte der Bewerber diesen bisher nicht vorweisen können. Über diesen Weg könnte es funktionieren, allerdings eher unwahrscheinlich über eine Initiativbewerbung.

Kaffeekanzler

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Antw:Initiativbewerbung Angestelltenlehrgang II (AII; A2)
« Antwort #2 am: 05.11.2025 14:54 »
ich schließe mich den Ausführungen von Sjuda was deine sehr guten Deutschkenntnisse sowie den VL II angeht voll an.

Zitat
Ab und zu werden extern reguläre Stellen ausgeschrieben, bei denen als Anforderung die Bereitschaft zur Teilnahme an einem ALII definiert wird, sollte der Bewerber diesen bisher nicht vorweisen können.

Dir steht es natürlich frei dich auf derartige Stellen zu bewerben.

Alternativ gibt es bei uns (NRW) die Möglichkeit den VL II als Selbstzahler in "Abendschule" berufsbegleitend zu absolvieren. Vielleicht besprichst du diese Möglichkeit mal mit deinem Personalchef bzw. erkundigst dich zunächst auf der Webseite des für dich zuständigen Studieninstituts darüber.

willibald

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Antw:Initiativbewerbung Angestelltenlehrgang II (AII; A2)
« Antwort #3 am: 06.11.2025 10:20 »
Bewerbung auf Stellen, die den VL2 voraussetzen, ohne den VL2 besucht zu haben, halte ich auch für sinnlos. Man könnte sich in Kommunen, die zumindest die Perspektive anbieten, den Lehrgang zu absolvieren ja auch zunächst auf eine Stelle des MD bewerben...

KaiBro

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Antw:Initiativbewerbung Angestelltenlehrgang II (AII; A2)
« Antwort #4 am: 06.11.2025 12:40 »
Bewerbung auf Stellen, die den VL2 voraussetzen, ohne den VL2 besucht zu haben, halte ich auch für sinnlos. Man könnte sich in Kommunen, die zumindest die Perspektive anbieten, den Lehrgang zu absolvieren ja auch zunächst auf eine Stelle des MD bewerben...

Sinnlos ist es nicht.
Oftmals wird vorausgesetzt, dass man den A2 hat oder diesen bei Einstellung nachholt. Es hängt also von der Stellenausschreibung ab. Bei uns und auch in den Nachbarkommunen wurden oftmals Mitarbeiter ohne A2 angestellt und dann zum A2 geschickt.

Ich würde es einfach versuchen.

Bubi11

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Antw:Initiativbewerbung Angestelltenlehrgang II (AII; A2)
« Antwort #5 am: 06.11.2025 13:04 »
Wir haben auch Stellen vergeben, bei denen ein Studium gefordert wurde diese haben das Studium aber nie endgültig abgeschlossen.

willibald

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Antw:Initiativbewerbung Angestelltenlehrgang II (AII; A2)
« Antwort #6 am: 07.11.2025 06:56 »

Sinnlos ist es nicht.
Oftmals wird vorausgesetzt, dass man den A2 hat oder diesen bei Einstellung nachholt. Es hängt also von der Stellenausschreibung ab. Bei uns und auch in den Nachbarkommunen wurden oftmals Mitarbeiter ohne A2 angestellt und dann zum A2 geschickt.

Ich würde es einfach versuchen.
Dann steht es aber meist auch so in der Ausschreibung. Wenn es bereits eine formelle Voraussetzung ist, bei einer Stelle den 2er zu haben, dürfte die Bewerbung meiner Meinung nach gar nicht berücksichtigt werden.