Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen

Bisex oder Unisex Tarif

<< < (3/3)

Saxum:
Im Bisex-Zusatztarif "Z" ist nach erneutem überschauen offenkundig die Zahnreinigung auch doch mit drin nur eben nicht im Grundtarif und zwar unter dem Punkt "Zahnärztliche prophylaktische Leistungen". Das ist aber für mich jetzt nicht *das* Entscheidungskriterium, wesentliche Versicherungsleistungen sind nicht Zahnreinigung, Brillenerstattung oder dergleichen sondern dann harte Fakten wie bei den Hilfsmitteln der "geschlossener Katalog" versus "offener Katalog" etc. oder die erwähnten Psychotherapeutischen Besuche, etc.

Darauf kommt es eben im Falle der Fälle an und nicht auf "Zahnreinigung". Wenn ihr aber in euren Überlegungen weiterhin im Bisex-Tarif bleiben wollt, dann macht das auch - dran hindert euch keiner und es ist eure eigene Entscheidung. Ich wollte nur klarstellen, dass meines Erachtens nach Zahnreinigung kein Auswahlmerkmal ist - ja "nice to have" aber nichts "woaah".

Wie gesagt unverbindliches Angebot einholen, nichts unterschreiben, und darüber eben die einzelnen Leistungsunterschiede überblicken können und/oder selbst die Tarifbedingungen herunterlagen (Allgemeine Versicherungsbedingungen + zzgl. jeweilige Tarifbausteine) wirklich mal Leistung für Leistung vergleichen. Die Zeitinvestition lohnt sich, auch wenn man ggf. im Bisex-Tarif bleibt, denn dann weiß man was man beanspruchen kann was man bisher vielleicht nicht wusste.

egonkrenz:

--- Zitat von: Saxum am 07.11.2025 14:37 ---Im Bisex-Zusatztarif "Z" ist nach erneutem überschauen offenkundig die Zahnreinigung auch doch mit drin nur eben nicht im Grundtarif und zwar unter dem Punkt "Zahnärztliche prophylaktische Leistungen". Das ist aber für mich jetzt nicht *das* Entscheidungskriterium, wesentliche Versicherungsleistungen sind nicht Zahnreinigung, Brillenerstattung oder dergleichen sondern dann harte Fakten wie bei den Hilfsmitteln der "geschlossener Katalog" versus "offener Katalog" etc. oder die erwähnten Psychotherapeutischen Besuche, etc.

Darauf kommt es eben im Falle der Fälle an und nicht auf "Zahnreinigung". Wenn ihr aber in euren Überlegungen weiterhin im Bisex-Tarif bleiben wollt, dann macht das auch - dran hindert euch keiner und es ist eure eigene Entscheidung. Ich wollte nur klarstellen, dass meines Erachtens nach Zahnreinigung kein Auswahlmerkmal ist - ja "nice to have" aber nichts "woaah".

Wie gesagt unverbindliches Angebot einholen, nichts unterschreiben, und darüber eben die einzelnen Leistungsunterschiede überblicken können und/oder selbst die Tarifbedingungen herunterlagen (Allgemeine Versicherungsbedingungen + zzgl. jeweilige Tarifbausteine) wirklich mal Leistung für Leistung vergleichen. Die Zeitinvestition lohnt sich, auch wenn man ggf. im Bisex-Tarif bleibt, denn dann weiß man was man beanspruchen kann was man bisher vielleicht nicht wusste.

--- End quote ---

ich habe mich bemüht, solch einen ganz konkreten leistungsvergleich zu erarbeiten aber es gibt zu viele quellen und zu viele tarife als dass ich diese arbeit erfolgreich zu ende bringen kann.
eine übersichtliche und inhatlich vollständige darstellung der leistungen von unisex und bisex gibt es m.e. nicht. es gibt durchaus da mal ne internetseite und dort mal ne andere internetseite aber die tarife zu 99,9 % vergleichen zu können bleibt ein glückspiel und ich glaube auch, dass diese unübersichtlichkeit gewollt ist.

wenn ich meinen debekamenschen frage, dann sucht der sich auch immer nur die konkret passende antwort auf meine frage raus aber ich bekomme nie eine allumfassende antwort mit allen vor und nachteilen. dafür ist dieses forum hier schon 100 mal besser geeignet.

und zum abschluss kann ich nur nochmal erwähnen: wenn man den tarif wechseln will, dann MUSS man gesundheitsfragen beantworten. sollte man da falsch oder unvollständig antworten dann kann das vielleicht ne ganze zeit lang gut gehen aber wenn die kacke am dampfen ist und gilt immer noch §19 VVG.

Saxum:
Die Übersichtlichkeit sollte dir dein Versicherungsanbieter anfertigen, dazu hat sich u.a. die Debeka sich auch in einer Richtlinie verpflichtet.

PKV Verband: Leitlinien für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel


Insbesondere Nr. 2 Abs. 3:

"Im Rahmen der Beratung beim Tarifwechsel hat der Versicherte einen Anspruch auf eine verständliche Darstellung, welche Mehr- und Minderleistungen mögliche Zieltarife gegenüber seinem bestehenden Versicherungsschutz aufweisen, welche Beitragsunterschiede damit einhergehen und ob im Zieltarif eine Risikoprüfung erforderlich wird; im Falle eines Risikozuschlags umfasst die Beratung die Möglichkeit und die Folgen einer Vermeidung des Zuschlags durch Vereinbarung eines Leistungsausschlusses. Steht in einem Zieltarif eine Beitragsanpassung fest, weist das Versicherungsunternehmen den Versicherten darauf hin. Falls für die Versicherten keine (preisgünstigeren) Tarifalternativen zur Verfügung stehen bzw. die Risikoprüfung einen hohen Zuschlag ergibt, erläutert dies das Versicherungsunternehmen. Die Beratung des Versicherten wird dokumentiert.

Das Versicherungsunternehmen klärt über die Besonderheit des Wechsels von geschlechtsabhängig kalkulierten (Bisex-)Tarifen in geschlechtsunabhängig kalkulierte Unisex-Tarife auf, da ein Wechsel zurück in Bisex-Tarife rechtlich nicht mehr möglich wäre. Es klärt auch den Versicherungsnehmer darüber auf, dass der Rückwechsel in den Ursprungstarif mit einer Risikoprüfung verbunden sein kann, wenn dieser Mehrleistungen im Vergleich zum Zieltarif enthält."


--- Zitat von: egonkrenz am 07.11.2025 14:58 ---und zum abschluss kann ich nur nochmal erwähnen: wenn man den tarif wechseln will, dann MUSS man gesundheitsfragen beantworten. sollte man da falsch oder unvollständig antworten dann kann das vielleicht ne ganze zeit lang gut gehen aber wenn die kacke am dampfen ist und gilt immer noch §19 VVG.

--- End quote ---

Das muss man ohnehin *immer* aber durch die ganzen Rechnungen sollte ja mEn relativ gesehen eine Übersichtlichkeit über alle Behandlungen vorhanden sein ansonsten fragt man (genauso wie beim erstmaligen Vertragsabschluss) seine Ärzt*innen nach einer Auflistung aller Diagnosen / Behandlungen entsprechend dem Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen. Die Dokumekationspflicht der Ärzt*innen ist ja auch 10 Jahre.

Zudem beziehen sich, meines Erachtens und Wissens nach, diese Gesundheitsfragen auf die Mehrleistungen. Somit sollte meinem persönlichen Empfinden nach, ohne Gewähr natürlich, dann eine etwaige Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG dann vermutlich wenn dann auch auf diese Mehrleistungen anfallen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version