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Anzeige wegen Betrug vs. Anzeige wegen Falschverdächtigung
blonder:
Hallo,
wir haben hier einen Fall einer schwerbehinderten Bewerberin, bei der es ein paar Anzeichen gibt, zumindest lt. Vorgesetztem, aus denen hervorgeht, dass sie sich nur beworben hatte, um den Bewerberstatus zu erhalten, um uns dann zu verklagen, wenn sie nicht zu einem Gespräch eingeladen wird. Letzteres ist tatsächlich der Fall. Ihre Angabe über ihre Schwerbehinderung, über die man sicherlich streiten kann (50 % nach SGB 10), steht im Fließtext ihrer Bewerbung und sie wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl sie nicht offensichtlich ungeeignet ist.
Nun hat unser schlauer Vorgesetzter ihr damit gedroht, dass er das Ganze an die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat (Betrug) übergeben möchte.
Jetzt haben wir ihm und der Dienststellenleitung mitgeteilt, dass wir damit nichts zu tun haben wollen.
Wie verhält sich das rechtlich? Wer müsste da Anzeige wegen Straftat erstatten? Der Vorgesetzte oder unsere Behörde?
Wer würde dann dafür gerade stehen, wenn das Ganze im Sande verläuft, die Staatsanwaltschaft also ermittelt und zu keinem Ergebnis kommt?
Und, was wäre, wenn dann obendrauf die Bewerberin noch den Vorgesetzten, uns, unsere Behörde wegen Falschverdächtigung anzeigt?
Nehmen wir mal an, bei der Bewerberin handelt es sich wirklich um eine sog. AGG-Hopperin, wie kann man das beweisen? Aus der Rechtsprechung geht ja sogar hervor, dass selbst mehrere entsprechende Klageverfahren auf Entschädigung nach dem AGG kein Indiz dafür sind, dass es sich um eine AGG-Hopperin handelt.
Wie groß ist die Gefahr, dass die Bewerberin eine Anzeige wegen Falschverdächtigung erstattet? Wenn sie wirklich keine AGG-Hopperin ist, dann wahrscheinlich doch sehr groß, oder!? Z. B. wir Angestellten würden eine solche falsche Verdächtigung nicht auf uns sitzen lassen. Vielleicht dann auch nicht die Bewerberin!? Was könnten dann Konsequenzen für unsere Behörde oder unseren Vorgesetzten sein? Eine Behörde kann ja schlecht ins Gefängnis gehen. Aber eine weitere Entschädigungszahlung? Und der Vorgesetzte könnte der ins Gefängnis müssen?
Danke Euch.
LG
Maggus:
Es entscheidet wohl die Dienststellenleitung und nicht ein (einfacher) Vorgesetzter, ob und wen man anzeigt.
Gemäß der Schilderung des Sachverhalts könnte die Dienststelle ein Problem haben - das klärt aber wohl ein Gericht bzw. eine gütliche Einigung.
Bewerber mit Behinderung sind einzuladen, außer die geforderten Qualifikationen werden eindeutig nicht erfüllt.
Hält der AG seine Anforderungen bewusst recht weich, beispielsweise um mehr Bewerbungen zu bekommen, dann wird eine Absage ohne persönliches Gespräch kaum noch möglich sein.
Und bei einem grds. geeigneten Bewerber kann man auch erwarten, dass das Bewerbungsschreiben auch gelesen wird.
carriegross:
Da sind schon ganz andere Behörden auf die Schnauze mit gefallen.
Erst selbst Fehler machen, dann die Fehler bei der Bewerberin suchen und ihr dann noch AGG-Hopping unterstellen. Ich bin sprachlos.
1. gibt es Fälle, in denen die Bewerber noch ganz andere Formulierungen gewählt haben, sogar weniger offensichtliche und die haben Entschädigungen erhalten. Selbst, wenn da jemand schreiben würde "Fünfzig MdE" reicht das. Obwohl das mit dem GdB nichts direkt zu tun hat.
2. kann ich für die Behörde nur hoffen, dass das nur eine leere Drohung mit der Anzeige ist, in der Hoffnung, dass die Bewerberin ihre Klage zurückzieht. Selten sowas Dämliches gelesen. Dass so ein Schreiben eines Personalleiters überhaupt die Dienststelle verlassen darf. OMG.
3. falls der Drohung tatsächlich die Anzeige folgt. Viel Spaß! A) selbst, wenn es eine Hopperin sein sollte, wird es nicht zu beweisen sein! Und B) wenn so oder so das Ergebnis negativ sein sollte und wird, und der Bewerberin eine Strafanzeige wegen Betrug eingehen sollte, sofern die Staatsanwaltschaft die Anzeige nicht mit einem Lachen in die Ablage P befördert haben sollte, tja ... dann gibts keinen Weg zurück. D. h., die Behörde wird selbst eine Anzeige wegen Falschverdächtigung erhalten, die selbst eine Straftat ist, die Behörde wird in die Medien kommen, dafür wird wohl dann der Anwalt der Bewerberin sorgen und das wird dann richtig teuer für die Behörde.
Ganz ehrlich, wenn man so blöd ist, Verfahrensfehler gemacht hat, warum steht man nicht dazu und zahlt der Bewerberin 1,5 Brutto außergerichtlich und gut ist. Ich gehe davon aus, dass die Behörde wohl nicht sofort eine Klage erhalten hat.
Und dann lässt man es zu einer Klage kommen und bezahlt nachher deutlich mehr Lehrgeld. Was die meisten nämlich irgendwie nie checken, was das alles kostet, bis so ein Klageverfahren durch ist und man alles selbst machen muss. Aber ne, man muss sich vom Gericht noch offiziell bestätigen lassen, dass man einen Fehler gemacht hat.
Solche Behörden habens nicht anders verdient!
Aber das mit der Drohung der Anzeige, übersteigt so ziemlich alles, was ich bisher in diesem Zusammenhang gelessn habe.
Da meint man, es geht nicht mehr dümmer ...
clarion:
Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?
Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.
maiklewa:
Ich will unbedingt wissen, wo das Verfahren ist. Oder zumindest wissen, wie der Gütetermin ausgegangen ist.
Eigentlich kann man dieser Behörde gar nichts mehr wünschen. Außer vielleicht kompetetentes Personal, einen kompetetenten Vorgesetzten und eine kompetente Dienststellenleitung. xD
Die Behörde sollte sich vor Gericht mit eingezogenem Schwanz kleinlaut entschuldigen und sich verhandlungsbereit zeigen, dann wirds spätestens im Kammertermin finanziell nicht soo weh tun. Eventuell! Wenn man gleich die ganz harte Schiene fährt und hier dann noch gleich die absolute AGG-Hopper-Verdachtskeule rausholt und das Risiko einer Falschverdächtigung eingeht, mag das kein Arbeitsrichter. Nur mal so als Tipp!
So 1 - 2 Bruttos zahlen und aus Fehlern lernen und nie wieder dieselben dummen Fehler begehen!
Auf den Fortbildungen Personalwesen bekommt mans immer eingetrichtert, aber dann gibt es doch immer wieder solche beratungsresistente Behörden.
Und selbst wenn die Bewerberin geschrieben hätte, dass sie Fuffzig Prozende nachm Neunten Buch des Sozialgesetzes hätte, EINLADEN! Um was gehts denn im SBX IX? Und 50/Fünfzig %/Prozent kann sonst in welchem Kontext in einem Bewerbungsanschreiben stehen? Alkohol? Vllt hat der Personaler davon zu viel o hu wenig gehabt?!
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