In einem Gespräch mit meinem Personaler wurde mir erklärt, dass eine Höhergruppierung nicht möglich sei, da mir Pflichtfortbildungen fehlen würden. Als Entgegenkommen wurde mir eine persönliche Zulage in höhe des Ausgleichbetrags zu E11 ab dem 01.07. gewährt.
Das klingt schon wieder schwer nach dem leider sehr häufigen unreflektierten Übertragen von Beamtendenken auf Tarifbeschäftigte. Der TV-L ist da sehr klar: du wirst nach deinen Tätigkeiten bezahlt,
nicht nach deiner Qualifikation. Oder, genauer: Tarifbeschäftigte sind nach ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, zunächst einmal egal, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dich dein AG nur nach EG10 bezahlen will, darf er dir dauerhaft auch nur Tätigkeiten nach EG 10 übertragen.
Es gibt zwar theoretisch die Möglichkeit, bei mangelnder Voraussetzung in der Person, dich eine EG niedriger zu bezahlen, aber eben nur eine EG, und nicht zwei.
Das "Entgegenkommen" mit einer Zulage ist nicht einmal das, sondern das Mindeste, das dir zusteht - bei
vorübergehender Übertragung. Bei
dauerhafter Übertragung steht dir das Entgelt der höheren EG zu, oder eben das einer Stufe niedrigeren.