Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Aktivrente und VBL
reisensburg:
Hallo,
ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Wie sieht es mit der VBL-Rente aus, wenn man im öffentlichen Dienst, TV-L, die Aktivrente nutzen möchte? Muss weiter in die VBL eingezahlt werden und kann die VBL-Rente in einem solchen Fall überhaupt mit Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung schon in Anspruch genommen werden?
Regelaltersrente beginnt 01/2026, sowohl gesetzliche Rente als auch VBL-Rente sind zu diesem Termin beantragt. Es wird aber gleichzeitig ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber im Rahmen der Aktivrente ab 01/2026 weitergeführt werden.
Danke schon mal für eure Antworten
reisensburg
MoinMoin:
Ist die Aktivrente schon durch das Gesetzes Verfahren durch?
Du kannst mE doch in dem AV auf die VBL verzichten, es doch eh ein außertarifliche Vertrag sein muss, denn die tariflichen enden stets automatisch mit Regelaltersgrenze
reisensburg:
Nein, die Aktivrente ist erst ein Gesetzentwurf, muss also noch durch Bundestag und -rat etc. Da hoffen wir, dass das demnächst geschehen wird. Wenn nicht, dann fallen eben die üblichen leider hohen Steuern an. Die Fragen bzgl. VBL stellen sich dann aber trotzdem.
Dass man auf die VBL verzichten kan, das wusste ich gar nicht.
MoinMoin:
Es herrscht Vertragsfreiheit.
Und da du nach meinem Verständnis nur einen AV der an TVL angelehnt abschließen kannst, kannst du doch aushandeln was du willst.
Und außerdem darf/kann man überhaupt noch nach erreichen der Regelaltergrenze in die VBL einzahlen?
andi1504:
Nach dem ATV - Tarifvertrag Altersversorgung (Anlage 2 Ziff. 6) sind Beschäftigte die eine Vollrente wegen Alters erhalten von der Pflicht zur Versicherung bei einer Zusatzversorgungseinrichtung ausgenommen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version