Die VBL Rente beginnt mit dem gleichen Datum, ab dem man die gesetzliche Altersrente als Vollrente in Anspruch nimmt.
Ein Verzicht ist möglich, wirtschaftlich allerdings unsinnig. (Warum sollte man lediglich eine Teilrente beantragen und so auf die VBL Rente verzichten, obwohl man darauf einen Anspruch hat? Die geringfügige Erhöhung steht regelmäßig in keinem gesunden Verhältnis zu dem Rentenzuwachs, den man so erzielen kann)
Die Einführung der Aktivrente sieht vor, dass die ersten 2.000 EUR des Gehaltes steuerfrei sein sollen. Sie werden jedoch nach dem bisherigen Entwurf nicht sozialversicherungsfrei, so dass in diesem Bereich alle bisherigen Regelungen unverändert bleiben werden, und man so ab dem ersten Euro als gesetzlich Versicherter KV und PV Beiträge abführen muss.
In der gesetzlichen Rentenversicherung darf man als Rentner weiter Beiträge einzahlen, indem man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, und so seine Rente weiter aufbessern. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitgeberanteil ohnehin an die Solidargemeinschaft abführen. Dieser Arbeitnehmeranteil würde sich dann wieder steuermindernd auswirken, so man mehr als die 2.000 EUR brutto verdienen würde. Daher lohnt sich die Einzahlung sehr oft, weil man nach etwa der Hälfte der Bezugszeit einer durchschnittlich laufenden Rente seine Einzahlung wieder "raus" hätte. Andernfalls käme der Arbeitgeberbeitrag der Solidargemeinschaft zugute.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles (also in dem Fall Altersrente) als Vollrente ist eine Versicherung in der VBL klassik dagegen nach dem Tarifvertrag nicht mehr möglich.
edit: andi war schneller
