Autor Thema: Betriebliche Krankenversicherung  (Read 973 times)

wakesys

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Betriebliche Krankenversicherung
« am: 04.11.2025 15:07 »
Hallo,

kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur betrieblichen Krankenversicherung anstelle einer leistungsorientierten Bezahlung zwingen?

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 301
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 04.11.2025 15:31 »
In Form eines alternativen Entgeltanreiz-Systems nach § 18a TVöD, wonach Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität und der Gesundheitsförderung möglich sind, ist der Gedanke zumindest nicht völlig abwegig.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,891
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 07.11.2025 13:14 »
Wenn es bei auch geplant ist bzw. auch umgesetzt dann gib mal Rückmeldung über das Ergebnis.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 799
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 08.11.2025 10:43 »
Durch eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung nach 18 a ist eine Umwandlung des LOB Budget in 'Alternative Entgeltanreizsysteme' möglich. Wenn sich dein Arbeitgeber/deine Dienststelle mit dem Betriebs- bzw. Personalrat einig ist, dass aus dem LOB Budget eine Gruppenversicherung für alle Beschäftigten abgeschlossen wird, hast du als einzelner Beschäftigter da nix zu melden. Das war aber schon bei der bisherigen Verteilung des LOB der Fall.

Aber sei froh, dass sie beabsichtigen ne Betriebliche Krankenversicherung aus dem LOB zu bezahlen wollen. Sie könnten auch für euch alle ne Zwangsmitgliedschaft im Fitness-Studio aus dem LOB finanzieren...

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,891
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 08.11.2025 10:49 »
Wobei ja einige Altfälle aus dem BAT noch einen Beihilfeanspruch haben.

Wäre die Frage, ob hier eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung entstehen könnte.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 799
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 08.11.2025 10:52 »
Wobei ja einige Altfälle aus dem BAT noch einen Beihilfeanspruch haben.

Wäre die Frage, ob hier eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung entstehen könnte.
Ist ja die Frage, um was für eine Betriebliche krankenzusatzversicherung es sich handelt. Da gibt es ja verschiedene Versicherungen.