Die Notwendigkeit, Stellen bzw. Aufgaben anzupassen, bedeutet nicht zwangsläufig ein Planungsversagen des Arbeitgebers. Es können sich bekanntlich auch Umstände ergeben, die außerhalb der unmittelbaren Einflusssphäre liegen, bspw. Gesetzesänderungen, Finanzierungsfragen oder politische Vorgaben.
Nun, auch nicht selbstverschuldete fehlende Personaldecke ist für mich ein Planungsversagen. Man hat halt bei eine zu dünne Personaldecke. Und Dinge wie Gesetzesänderungen fallen im Gegensatz wie Pandemien, nicht vom Himmel.
Aber ich gebe natürlich zu, da von Planungsversagen zu sprechen ist etwas hart. Daher sollte ich da eher von einer nicht ausreichend gut geplante Personaldecke reden.

Wenn hier neue Aufgaben übertragen werden sollen, die Frage nach einer Stellenausschreibung lassen wir mal außen vor, dann führt die konsequente Anwendung des Tarifrechts dazu, dass haifischflosse in die EG 10 Stufe 4 kommt. Die Stufenlaufzeit beginnt ab der Übertragung wieder bei Null.
Vor der Anwendung des Tarifrechts, kommt die Anwendung des Arbeitsrechts. Und das bedeutet, dass der AG eben nicht einfach so die neuen Aufgaben übertragen darf. Es ist eine Änderung des Arbeitsvertrages und der An kann und darf diese Übertragung ablehnen oder aushandeln, dass er sie zu geänderten Bedingungen annehmen wird.
Und natürlich kann der AG sich dann jemanden anderes suchen.
Mit der - sachlich begründeten und notwendigen - Aufgabenübertragung nur aus einem einzigen Grund zu warten, nämlich dem, dass es dem Stelleninhaber aus persönlichem finanziellen Interesse heraus zu einem späteren Zeitpunkt besser passt, ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.
Ja, aber wenn der sachlich begründete Grund ist, dass der geeignetste (oder aktuell einzig zur Verfügung stehende) Kandidat, die Aufgaben erst zu einem späteren Zeitpunkt akzeptiert, dann ist das vermittelbar.
Und wenn man dann auch noch darlegt, dass er nicht gewillt ist auf Geld zu verzichten und durch die frühzeitige Übertragung sein Break Even Point in 5-10 Jahren ist (im TvöD eher nicht, im TV-L durchaus gegeben) und er bis dahin weniger Geld verdient, dann denke ich ist es durchaus auch der Öffentlichkeit zu vermitteln.