Autor Thema: Benötige Antworten/Hilfe zu Beförderungs Möglichkeit TV-L  (Read 170 times)

givenchy87

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Hallo zusammen,

Folgendes Anliegen betrifft mich.

Bin im TV-L als Handwerker (EG7) in NRW eingestellt.
Bekomme dazu die Vorarbeiter Zulage (nach Anlage F Abschnitt III, Nr. 8 Abs. 1 Satz 2 zum TV-L)
Habe unter meiner Verantwortung 4x Hausarbeiter (EG3) 3xHausmeister (EG5) 3x Handwerker (EG6).

Nun zu meiner Frage, ich hoffe ihr könnt mir detailliert und irgendwie helfen 😇✌️
Ich habe in der Tätigkeitsbeschreibung 80% meine handwerkliche Aufgabe stehen, jedoch sieht mein Tagesgeschäft so aus das ich 80% nur administrative Aufgabenbewältige und gar nicht mehr handwerklich aktiv werde zu meiner eigentlichen Einstellung.
Statt dessen beschäftige ich mich nur noch zeitlich mit orga und administrative Aufgabenbewältigungen
(z.b Rufbereitschafts Pläne erstellen, Termine organisieren, Firmen Angebote einholen und beauftragen, für Material und Werkzeuge etc. Preise einholen und beschaffen, Probleme der mit Arbeiter anhöre und Konflikte löse, Urlaubs und tagesfrei Anfragen der Kollegen genehmige oder ablehne mündlich, Dienstanweisungen Schreiben an die Kollegen, dienkolegen für sonder Einsätze einplanen und deren Organisation von Autos und Materialien neben den Tages Geschäft etc. Etc )

Weitere Infos für euch:
Aufgaben die ich genauso mache wie andere Mitarbeiter letztendlich:
->In der Behörde sind andere Abteilungen für Beschaffungen zuständig alle Sachbearbeiter/innen  in EG 9a.
->Beamte/innen für Liegenschaftverwaltung und Organisation der Liegenschaften A10

1)Sehe ich das falsch das dies alles weit über den Vorarbeiter geht und eher in Richtung Untersbschnittsleiter/Werkstattleiter geht ?

2)Antrag auf höher Gruppierung wurde seitens der Behörde abgelehnt.
da ich die Formularen Voraussetzungen nicht erfülle um Eg9a/9b. Obwohl ich Aufgaben wie andere in anderen Abteilung mache und die höher eingruppiert sind. Denkt ihr das trozdem gerechtfertigt ?

3)wo endet die Vorarbeiter zu Lage gibt’s diese immer ? Oder ist diese ab EG8 nicht mehr vorhanden? Laut Behörde gilt diese nur bis EG7 (handwerklicher Bereich) und ab EG 8 ist man im allgemeinen Teil und daher gilt diese nicht mehr laut Behörde.

4) ich bekomme bis heute keine klare Darstellung was die Zulage Vorarbeiter beinhaltet an Aufgaben und prozentuale Beanspruchung. Denke ich falsch das ich mich nicht mehr im handwerklichen Teil mehr bin ?

5) der Vorschlag war EG 9b seitens meines Abteilungsleiters da ich mehr als nur Vorarbeiter mache und wir alles offen legten mit der Begründung das prozentual administrativ und aufgaben bewegen sich im höherweriten Tätigkeitsbereich und übersteigen den handwerklichen Teil dadurch. Es gibt eine 9b Stelle die eine Vertretung brauch und 2te Person benötigt in unserer Abteilung und diese Stelle  würde mein Abteilungsleiterleiter mir gerne geben inklusive meiner administrativen aufgeben in meinem Bereich daher um bitte auf Höhergrupierung eg9b. Ohne Vorbarbeiter Zulage dafür bekommt diese jemand anders ( da gesagt wird seitens Behörde Vorarbeiter Zulage gibt’s nur bis EG7) was sagt ihr zum Vorschlag meines Chefs und die eiskalte sofortige Reaktion der Behörde ? Da es nicht mal zum Gespräch kam sondern mein Chef innerhalb weniger Minuten abgewehrt wurde durch die Personalabteilung das dies nicht möglich wäre mit meiner handwerklichen Ausbildung!



Wie gesagt Leute wäre lieb wenn ich mir helfen könnt

MoinMoin

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Zunächst musst du offiziell klären was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn du was anderes machst als dir ursprünglich übertragen wurden, dann muss es dir jetzt auch offiziell neu übertragen werden oder du musst darauf verzichten es zu machen!

Erst dann kann man feststellen ob und wie du mit diesen Aufgaben anders eingruppiert bist
« Last Edit: 08.11.2025 12:06 von MoinMoin »

MoinMoin

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Grundsätzlich gilt bei der Eingruppierung in Teil I als allg Verwaltung etc,
dass man bei fehlender Voraussetzung in der Person, als falsche Ausbildung zB, man eine EG niedriger eingruppiert ist

Tiffy

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Ich finde Zielsetzung und Argumentation des TE stellenweise schon etwas drollig...

MoinMoin

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Was ist daran drollig, wenn man entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeiten bezahlt werden möchte.
Das was drollig ist, ist dass der AG eine Diskrepanz zwischen ausgeübten und auszuübenden zulässt.