Autor Thema: [Allg] Bewerbung, Konkurrentenklage  (Read 2206 times)

PushPull

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Antw:[Allg] Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #15 am: 10.11.2025 19:09 »
In NRW geht, soweit ich gehört habe, noch nicht einmal mehr A13 -> A15 als Bewerbung. Da hat wohl mal jemand mit A14 geklagt, als der A13er die Stelle bekommen sollte. Eine Kollegin hat noch über A13 -> A14 -> A15 mit einem Jahr Beförderungssperre dazwischen die Fachleitungsstelle bekommen. Kurz danach wurde das wohl gestoppt.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #16 am: 11.11.2025 11:14 »
Die Bestenauslese hat bei Beamten grundsätzlich über die Beurteilungsnote zu erfolgen. Erst bei absolut vergleichbaren Beurteilungen (diese sind für die Vergleichbarkeit auszuschärfen hinsichtlich der aktuellen Stautsämter, allgemeiner Aktualität oder besonderen Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle).

Bei allein gleicher Benotung hat ein A13er gegen einen A15er keine Chance, da sich seine Beurteilung auf ein niedrigeres Statusamt bezieht, dessen Anforderungen eben geringer sind. Nur bei deutlich besserer Beurteilungsnote könnte ein A13er mit dem A15er "gleichziehen". Und nur dann ist als weiteres Entscheidungskriterium z.B ein Auswahlgespräch heranzuziehen.

In der Praxis sind Auswahlentscheidungen bei Beamten oft fehlerhaft (ein Dozent von mir sprach mal von mindestens 50%, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht überstehen würden).

Aber es gehen eben auch die fehlerhaften Entscheidungen durch, wenn unterlegene Bewerber ihre Rechte nicht wahrnehmen.

Ich selbst habe mal erfolgreich ein Konkurrentenstreitverfahren durchgeführt, weil eine Auswahlentscheidung bei Bewerbern mit gleicher Beurteilungsnote und gleichen Beurteilungsnoten nach einem Auswahlgespräch erfolgen sollte. Das Verfahren musste gekippt werden, weil die -zwar in der Note gleichen- Beurteilungen zeitlich so weit auseinanderlagen, dass sie nicht mehr vergleichbar waren.

Die Verwaltungsgerichte sehen das sehr streng.
« Last Edit: 11.11.2025 11:22 von was_guckst_du »
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #17 am: 11.11.2025 11:37 »
..es muss natürlich im vorletzten Absatz "gleichen Statusämtern und gleichen Beurteilungsnoten" heissen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bodycount02

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Antw:Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #18 am: 12.11.2025 21:31 »
Danke, kennen Sie Fälle oder Gründe, die das "in der Regel" brechen?

Gibt in der Verwaltung alles. In der Regel, weiß die ausschreibende Stelle im Vorfeld, wer die Stelle bekommen soll. Wenn das die A13 sein soll und sich 2 A15 mit Erfahrung bewerben, dann wird die Stellenausschreibung zurückgezogen. Aber ne A13 auf ne Leitungsstelle, also so korrupt kann kaum jemand sein. Bei so exponierten stellen muss eigentlich im Vorfeld klar sein, dass da "geeignetere Bewerber" kommen. Wie ein Vorredner bereits sagte, die A15 sticht in diesem Fall die A13 in 99,9% der Fälle definitiv aus.

Bodycount02

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Antw:[Allg] Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #19 am: 12.11.2025 21:35 »
Meine gehört zu haben, dass es in Bremen so ist, dass wenn sich auf eine A16 Stelle nur ein A15 er sich bewirbt und sonst nur A14 oder darunter, ist der A 15 er zu nehmen, ohne Auswahl! Traurig, aber wohl wahr. … und an dieser Stelle lasse ich mich sehr gern eines besseren belehren.
Das stimmt so pauschal nicht. Ich habe mich in Bremen schon erfolgreich mit einer A9 auf eine A13er Planstelle beworben und bin da auch kein Einzelfall (allerdings bin ich nicht im schulischen Kontext unterwegs). Es gab in meinem Fall allerdings keine Konkurrentenklage. Ein Gericht würde wahrscheinlich entsprechend dieser sinnfreien Regel entscheiden. Wobei es in Bremen im Falle von Konkurrentenklagen häufig so gehandhabt wird, dass das Verfahren einfach abgebrochen wird und die Stelle dann in einem halben Jahr erneut leicht abgeändert ausgeschrieben wird, da sich so ein Verfahren viel zu lang zieht, um es tatsächlich gerichtlich entscheiden zu lassen.

So pauschal stimmt das zwar wirklich nicht, aber in meinem Bundesland werden derartige Stellen tatsächlich so ausgeschrieben, dass sich maximal Bewerber aus der nächst niedrigeren BEsoldungsstufe bewerben dürfen. Sprich A15er-Stelle: Bewerbungsvoraussetzung A 14

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Antw:[Allg] Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #20 am: 12.11.2025 23:26 »
So kenne ich das auch.

Magda

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Antw:[Allg] Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #21 am: 13.11.2025 10:01 »
Meine gehört zu haben, dass es in Bremen so ist, dass wenn sich auf eine A16 Stelle nur ein A15 er sich bewirbt und sonst nur A14 oder darunter, ist der A 15 er zu nehmen, ohne Auswahl! Traurig, aber wohl wahr. … und an dieser Stelle lasse ich mich sehr gern eines besseren belehren.
Das stimmt so pauschal nicht. Ich habe mich in Bremen schon erfolgreich mit einer A9 auf eine A13er Planstelle beworben und bin da auch kein Einzelfall (allerdings bin ich nicht im schulischen Kontext unterwegs). Es gab in meinem Fall allerdings keine Konkurrentenklage. Ein Gericht würde wahrscheinlich entsprechend dieser sinnfreien Regel entscheiden. Wobei es in Bremen im Falle von Konkurrentenklagen häufig so gehandhabt wird, dass das Verfahren einfach abgebrochen wird und die Stelle dann in einem halben Jahr erneut leicht abgeändert ausgeschrieben wird, da sich so ein Verfahren viel zu lang zieht, um es tatsächlich gerichtlich entscheiden zu lassen.

So pauschal stimmt das zwar wirklich nicht, aber in meinem Bundesland werden derartige Stellen tatsächlich so ausgeschrieben, dass sich maximal Bewerber aus der nächst niedrigeren BEsoldungsstufe bewerben dürfen. Sprich A15er-Stelle: Bewerbungsvoraussetzung A 14
Das wird in Bremen so nicht praktiziert.

Magda

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Antw:Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #22 am: 13.11.2025 10:07 »
Danke, kennen Sie Fälle oder Gründe, die das "in der Regel" brechen?
Ich würde sagen, dass es immer von der Bewerberlage abhängt, ob solche Regeln gebrochen werden oder nicht. Ich hatte in meinen Bewerbungsverfahren immer Glück, dass die anderen Bewerber (die ein höheres status-rechtliches Amt inne hatten) keine Mehrheit im Auswahlgremium erhielten, da sie entweder menschlich oder fachlich keinen guten Eindruck machten. Bei mir waren sich dann alle einig, dass das passt (auch wenn das status-rechtliche Amt niedriger war) und wenn sich Führungskraft, Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat einig sind, spricht außer der Angst vor einer Konkurrentenklage nichts gegen eine Entscheidung gegen die "in der Regel"-Regel ;-)

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Bewerbung, Konkurrentenklage
« Antwort #23 am: 13.11.2025 10:40 »

Ich selbst, habe in einem Fall, wo ich der höherwertige Bewerber war, der geeigneten Bewerberin, die aber nicht so hoch wie ich eingestuft war, gesagt dass sie sich bewerben soll, weil ich es aus dem Gebot der Gerechtigkeit nicht mache. Nicht nur aus Großzügigkeit, sondern in Hinsicht auf die Konsequenz, wenn ich hätte genommen werden müssen, denn zum einen hätte ich einen schlechten Stand und zum anderen wäre sie gegangen aus dem Bereich und Wissen, auch für mich, weg. Von der kaputten Freundschaft ganz zu schweigen.


...tolle Taktik ::)...solche Kollegen lieben die Konkurrenten ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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