[HH] Kann Beförderung wegen Haushaltslage entfallen?

Begonnen von Claire Grube, 10.11.2025 18:13

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koalitionsabsicht

Zitat von: Claire Grube in 12.11.2025 19:07
Wenn ich das alles richtig verstehe, greift die Regelung der Bewährungszeit, wenn man eine Stelle gewonnen hat, in dieser Funktion jedoch noch nicht exakt die für die Tätigkeit erforderlichen Erfahrungen aufweist. Du bewirbst sich zum Beispiel als A10 Sachbearbeiter auf eine A11 Stelle mit Führung. Dann wird zunächst beobachtet, ob man die Mitarbeiter versklavt oder anfängt, das Klopapier zu klauen. Wenn in dem fraglichen Zeitraum dann alles in Ordnung war und man sich bewiesen hat, gibt es die Urkunde. Wenn denn eine Kurkunde gedruckt wurde.  8)
Lass dich nicht verunsichern. Ich glaube, das klappt mit der Beförderung! ;)

Organisator

Zitat von: koalitionsabsicht in 13.11.2025 18:28
Zitat von: Claire Grube in 12.11.2025 19:07
Wenn ich das alles richtig verstehe, greift die Regelung der Bewährungszeit, wenn man eine Stelle gewonnen hat, in dieser Funktion jedoch noch nicht exakt die für die Tätigkeit erforderlichen Erfahrungen aufweist. Du bewirbst sich zum Beispiel als A10 Sachbearbeiter auf eine A11 Stelle mit Führung. Dann wird zunächst beobachtet, ob man die Mitarbeiter versklavt oder anfängt, das Klopapier zu klauen. Wenn in dem fraglichen Zeitraum dann alles in Ordnung war und man sich bewiesen hat, gibt es die Urkunde. Wenn denn eine Kurkunde gedruckt wurde.  8)
Lass dich nicht verunsichern. Ich glaube, das klappt mit der Beförderung! ;)

Genau - wozu Fakten oder Erfahrungen, wenn es doch den Glauben gibt.

koalitionsabsicht

Zitat von: Organisator in 14.11.2025 09:18
Zitat von: koalitionsabsicht in 13.11.2025 18:28
Zitat von: Claire Grube in 12.11.2025 19:07
Wenn ich das alles richtig verstehe, greift die Regelung der Bewährungszeit, wenn man eine Stelle gewonnen hat, in dieser Funktion jedoch noch nicht exakt die für die Tätigkeit erforderlichen Erfahrungen aufweist. Du bewirbst sich zum Beispiel als A10 Sachbearbeiter auf eine A11 Stelle mit Führung. Dann wird zunächst beobachtet, ob man die Mitarbeiter versklavt oder anfängt, das Klopapier zu klauen. Wenn in dem fraglichen Zeitraum dann alles in Ordnung war und man sich bewiesen hat, gibt es die Urkunde. Wenn denn eine Kurkunde gedruckt wurde.  8)
Lass dich nicht verunsichern. Ich glaube, das klappt mit der Beförderung! ;)

Genau - wozu Fakten oder Erfahrungen, wenn es doch den Glauben gibt.

Das reiche und doppisch rechnende Hamburg wird es nicht so weit kommen lassen.

Verfassungsmäßige

Dieser tolle AG will nur das Beste für seine Beamten...nicht umsonst klagen 8000 Beamte gegen Hamburg,ich finde das sehr bezeichnend

Rheini

Zitat von: koalitionsabsicht in 13.11.2025 18:28
Zitat von: Claire Grube in 12.11.2025 19:07
Wenn ich das alles richtig verstehe, greift die Regelung der Bewährungszeit, wenn man eine Stelle gewonnen hat, in dieser Funktion jedoch noch nicht exakt die für die Tätigkeit erforderlichen Erfahrungen aufweist. Du bewirbst sich zum Beispiel als A10 Sachbearbeiter auf eine A11 Stelle mit Führung. Dann wird zunächst beobachtet, ob man die Mitarbeiter versklavt oder anfängt, das Klopapier zu klauen. Wenn in dem fraglichen Zeitraum dann alles in Ordnung war und man sich bewiesen hat, gibt es die Urkunde. Wenn denn eine Kurkunde gedruckt wurde.  8)
Lass dich nicht verunsichern. Ich glaube, das klappt mit der Beförderung! ;)

Natürlich klappen viele Beförderungen. Aber die Ursprungsfrage des TE, ist ja eine andere  ;).

Schmitti

Zitat von: Claire Grube in 10.11.2025 20:04
Zitat von: Beamter in 10.11.2025 19:55
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Beförderung zum Stichtag X.
Sowas habe ich schon befürchtet.
Als Beamter befürchtet man das nicht, als Beamter weiß man das.

AltStrG

Nach dem BVerfG Beschluss wird die Beförderungsfrequenz stark abnehmen, die Aufgaben für die einzelnen Statusämter steigen.