Guten Tag liebe Gemeinde.
Ich habe mal eine Frage bzgl. des Trennungsgeldes.
Ich habe am 01.10.2023 beim Bundeswehrdienstleistungszentrum angefangen. Damals habe ich sowohl UKV, als auch TG-Zusage erhalten. Ich habe mich für die 3+5 Regelung entschieden, wenn auch noch nicht so kommuniziert.
Nun bin ich seit 01.11.2025 abgeordnet ( m.d.Z.d.V ) in eine andere Bundesbehörde ( Bundesarchiv ) Ich ging davon aus, dass auch hier TG gezahlt wird, was im Rahmen der Abordnung auch noch so weiter läuft. Hier wurde mir nun mitgeteilt, dass sie sowas noch nie getan hätten und die meisten kannten die Begrifflichkeit auch überhaupt nicht.
Durch das fehlende TG habe ich mich, aus finanzieller Hinsicht, nach der Abordnung dann nicht verbessert. Nun die Frage:
Wenn man bereits TG-Empfänger ist, können sie dann einfach sagen " sowas gab es hier noch nie" , bzw ist es eine freiwillige Leistung, oder gibt es eine Art Rechtsanspruch darauf, da ich ja von einer Behörde, in die andere versetzt wurde. Sollte dem nicht so sein, müsste ich mich rückabordnen lassen, um den weiterhin TG zu empfangen. Kennt sich jemand mit solch einem Sachverhalt aus?
Vielen Dank!
Nun meine Frage, wenn ich bereits TG-Em,pf