Liebe Community,
ich bin seit 1992 im ÖD an einer Universität unbefristet vollzeit beschäftigt. Begonnen hab ich noch im BAT, zwei Versuche auf eine spätere Höhergruppierung (von E6 auf E89 schlugen aus Gründen fehl, die ich jetzt gar nicht näher erläutern möchte.
Seit dem 01.01.2025 habe ich nun endlich die Höhergruppierung bekommen. Unsere Anfrage, wie das mit der Alterstufe ist und ob diese automatisch beibehalten wird oder extra beantragt werden muss, erhielt ich immer die Antwort, das bliebe ganz sicher dieselbe. Ich bin nämlich bereits seit etlichen Jahren in der Endstufe 6.
Natürlich war dem nicht so. Nach der Höhergruppierung, die noch im Dezember 2024 bewilligt wurde und nachdem wir mehrfach nachfragen mussten, wann denn nun mit der Umsetzung zu rechnen wäre (es hat alles in allem 6 Monate gedauert NACH der Bewilligung!), erhielt ich eine Nachberechnung ab 01.01.25 bis 31.05.2025 und stelle leider fest: ich bin nicht mehr in Stufe 6, sondern wieder in Stufe 5 gerutscht.
Ich habe noch ca. 10 Jahre bis zum Renteneintritt. Und nun ärgert es mich, dass ich weitere 6 Jahre auf die Höchststufe warten soll. Ich weiß, es ist nicht soooo vieol Geld, aber mir geht es da jetzt ums Prinzip, nachdem es so ein Gehampel mit der Höhergruppierung war. Ich habe über 30 Dienstjahre hier an der Uni und finde das auch ein bißchen unverschämt.
Meine Frage lautet daher: Wie beantragt man die Endstufe 6 denn nun in diesem Fall? Ich bin ja eine "Bestandsangestellte"und keine Neueinstellung, die man mit einer Stufenvorwegnahme "binden" muss.