Autor Thema: Rechtssichere Rechtsbehelfsbelehrung?  (Read 155 times)

connyziege

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Rechtssichere Rechtsbehelfsbelehrung?
« am: 13.11.2025 20:28 »
Hallo,

unsere hessische Stadt benutzt

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der ... einlegen.

Ist der so (noch) rechtssicher?

Muss da nicht was von schriftlich ode4 zur Niederschrift stehen?

Danke.

LG


clarion

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Antw:Rechtssichere Rechtsbehelfsbelehrung?
« Antwort #1 am: 13.11.2025 21:09 »
Nein, muss nicht.