ich versuche es etwas kompetenter:
Ziel eines BEM Gespräches ist es, den Mitarbeiter nach längerer Erkrankung wieder in das Berufsleben einzugliedern.
Dieses Ziel kann optimalerweise dann erreicht werden, wenn beide Parteien auch gewillt sind, dies zu erreichen.
Dein Text lässt mich zumindest von deiner Seite daran zweifeln. Warum soll eine bestimmte Stelle das Gespräch führen, die später dienstlich nicht viel mit dir zu tun hat?
Ansonsten gilt das von Clarion geschriebene:
BEM ist freiwillig und wenn du es nicht wahrnimmst, kann es sein, dass weitere Maßnahmen mangels besseren Wissens ergriffen werden.
Du darfst eine Vertrauensperson deiner Wahl (SBV, PR, sonstige Begleitung) zu dem Gespräch mitbringen.
Du bist Herr über die Informationen, die du in dem Gespräch teilen möchtest.
Die Gleichstellung kann einen gewissen Schutz entfalten, unbegrenzt ist dieser allerdings mitnichten.
Auch für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen kann je nach Einzelfall amtsärztlich die Dienstunfähigkeit festgestellt werden.