Autor Thema: BEM Gespräch und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen - wie verhalten ?  (Read 608 times)

Joschi2354

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Ich bin Bundesbeamter und werde vermutlich zum 1. Februar 2026 - nach längerer Krankheit - mit meiner Eingliederung beginnen. Abwesenheit aufgrund von Mobbing. Personalärztliches Gespräch mit Empfehlung - neuer Dienstposten - andere Dst. ! Aufgrund der Situation habe ich einen GdB von 30 und bin schwerbehindeten Menschen rückwirkend gleichgestellt worden. Nun habe ich naher Zukunft ein BEM Gespräch an meiner alten Dst. Frage: Wie soll ich mich verhalten, habe ich besondere Rechte mit der Gleichstellung bezüglich eines neuen Dienstpostens? Muss ich dem Arbeitgeber, bzw. der örtlichen! Personalstelle (sehr unfreundlich zu mir!) alle Informationen bezüglich der Stellungnahme des Amtsarztes geben? Eigentlich möchte ich nur ein BEM Gespräch und mit den zuständigen Einplanern / Hauptpersonalstelle in Köln sprechen. Welche Rechte habe ich und welche Pflichten mein Arbeitgeber? Danke für eure Hilfe. Vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen hierzu gesammelt. Danke.

NWB

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Guter Einstieg für so ein Gespräch - viel Erfolg dabei!

Joschi2354

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Gibt es Kompetente Hilfe? :-)

clarion

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Du musst das BEM Gespräch nicht führen, aber ändern kann sich nur etwas, wenn Du die personalärztliche (oder war es der Amtsarzt?) Empfehlung bekannt gibst.

Ich würde vor dem BEM Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung sprechen sowie eine Vertrauensperson mitnehmen.

NWB

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ich versuche es etwas kompetenter:
Ziel eines BEM Gespräches ist es, den Mitarbeiter nach längerer Erkrankung wieder in das Berufsleben einzugliedern.
Dieses Ziel kann optimalerweise dann erreicht werden, wenn beide Parteien auch gewillt sind, dies zu erreichen.
Dein Text lässt mich zumindest von deiner Seite daran zweifeln. Warum soll eine bestimmte Stelle das Gespräch führen, die später dienstlich nicht viel mit dir zu tun hat?

Ansonsten gilt das von Clarion geschriebene:
BEM ist freiwillig und wenn du es nicht wahrnimmst, kann es sein, dass weitere Maßnahmen mangels besseren Wissens ergriffen werden.
Du darfst eine Vertrauensperson deiner Wahl (SBV, PR, sonstige Begleitung) zu dem Gespräch mitbringen.
Du bist Herr über die Informationen, die du in dem Gespräch teilen möchtest.
Die Gleichstellung kann einen gewissen Schutz entfalten, unbegrenzt ist dieser allerdings mitnichten.
Auch für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen kann je nach Einzelfall amtsärztlich die Dienstunfähigkeit festgestellt werden.