Hallo zusammen,
folgende Sachlage:
Ein Beamter soll als Geschäftsführer für ein kommunales Unternehmen mit einer Anteilsverteilung von 51% Kommune, 49% Privatunternehmen (GmbH) eingesetzt werden. Hierfür soll der Beamte eine "Aufwandsentschädigung" erhalten.
Jetzt stellt sich die Frage, wie man dies am besten ausgestaltet - angedachte Varianten wären hier entweder die Zahlung einer Zulage oder die Zahlung über ein Anstellungsvertrag bei der Gesellschaft direkt.
Hat hier jemand Erfahrungen mit, bzw. weiß worauf hierbei speziell was das Beamtenrecht betrifft zu achten ist?
Vielen Dank und viele Grüße