Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4835969 times)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8325 am: 15.11.2025 23:30 »
Skeptisch bin ich allerdings noch, ob auch Versorgungsempfänger endlich berücksichtigt werden
Naja da die Versorgungsansprüche grundsätzlich an der letzten Besoldungsstufe oder wie bei der Mindestalimentation an der untersten berechnet wird, hat dies auch automatisch und sofort Auswirkung auf die Versorgungsempfänger. Sobald die neuen Besoldungstabellen stehen. Was rückwirkende Ansprüche betrifft, stehen die Chancen auch sehr gut, wenn man denn Widersprochen hat oder eine Klage laufen hat.

Ja, ich habe auch mal "ans Gute" geglaubt. Leider haben Besoldungsgesetzgeber bereits mit der Entkoppelung von Versorgung und Besoldung im Zusammenhang mit den BVerfG-Vorgaben gebrochen. In Hamburg z.B. gab es eine "Angleichungszulage", die ausdrücklich nötig wurde, um den BVerfG-Vorgaben gerecht zu werden.

Nach Deiner Logik hätten die natürlich alle bekommen müssen. Versogungsempfänger bekamen sie aber - NICHT. Begründung sinngemäß: Das BVerfG habe zur Versorgung ja noch gar nicht geurteilt.

Jetzt können wir natürlich sagen, dass diese Begründugn Murks ist und das Vorgehen verfassungswidrig. Das hilft den Versorgungsempfängern aber auch nicht im Geldbeutel. Vielleicht hilft es ihren Erben eines Tages.

Der von Dir beschriebene Automatismus gilt leider nicht mehr zuverlässig.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8326 am: 16.11.2025 09:12 »
Mal was kabarettistisches zum Sonntag:
Sagt der FMinister zum Kanzler: Alles wird teurer, die Sozialleistungen, die Umweltleistungen und die Migrationsleistungen, der Krieg in der Ukraine, und jetzt wollen die Beamten auch noch mehr. Unbezahlbar, einfach unbezahlbar. Kanzler: Schade, dass wir da keine Asiaten beschäftigen können. Ich habe gehört, die arbeiten für eine Handvoll Reis und sind flexibel wie Bambusrohr im Wind und arbeiten auch mal 70 Std. in der Woche, wenn es sein muss. FMinister: Und die ganzen Auflagen aus Brüssel machen unseren Wirtschaftsstandort kaputt, die ganzen Asiaten wollen jetzt wieder zurück nach Asien, weil dort die Post abgeht. Kanzler: Dann kann uns nur noch die KI helfen, und den Strom dafür nehmen wir von der Sonne und vom Wind, die stellen keine Rechnung.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8327 am: 16.11.2025 12:35 »
Meine Hoffnung: Wir müssen uns nie wieder diese Kaspershows von Tarifverhandlungen antun. Die Wirkung kommt für Landesbeamte ohnehin erst zwei Jahre später an, und meistens läuft da bereits die nächste politische Inflationsrunde.

Magda

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8328 am: 17.11.2025 08:26 »
Mal nur ganz kurz angerissen, da es nach Mittwoch sowieso bedeutungslos wird:

In Thüringen gab es einen Gesetzesentwurf aus August 2025, welcher nun aber weder zur Beratung kam noch zur Weiterverfolgung steht (auf Grund des knappen Haushaltes). Dieser sah vor, eine Jahressonderzahlung i.H.v. 340€ einzuführen sowie +100€ A6-A8 und +50€ A9/A10.

Danach wäre man in der Regierung (erneut) der Meinung gewesen, amtsangemessen zu alimentieren.
Das Urteil von Mittwoch bezieht sich ja auf die Berliner Besoldung. In wieweit hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Verfahren anderer Bundesländer? Erwartet ihr einen definierten Kriterienkatalog, den man mit den aktuell gültigen Besoldungsgesetzen abgleichen kann?

In Bremen zieht der Besoldungsgesetzgeber seit einigen Jahren immer rückwirkend nach, sodass Beamte mit Kindern in den letzten 3 Jahren eine einmalige familienbezogene Nachzahlung in Höhe von paar Hundert Euro rückwirkend pro Jahr erhalten haben. Der Senat bezieht sich dabei in seiner Begründung zur Gesetzesänderung auf die Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 (Az: 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18) und dass diese Kriterien mit der Änderung erfüllt seien, sodass eine amtsangemessene Besoldung hergestellt ist.