Autor Thema: Runtergruppierung bei Behördenwechsel  (Read 1315 times)

dly

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Runtergruppierung bei Behördenwechsel
« am: 17.11.2025 14:44 »
Moin zusammen,

ich bin nicht wirklich schlau daraus geworden, was mir die Suche im Netz vorgeschlagen hat. Gefühlt sagt jede Quelle was anderes.

Ausgangslage kurz und knapp:
Ich war bis 2024 in einer Tätigkeit in E9b Stufe 4
Zu 2025 wechselte ich in eine Nachbarbehörde und kam durch die Höhergruppierung in die E11 / 3 (ähnliche Tätigkeit, aber deutlich mehr Verantwortung)

Nun kann ich diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vermutlich nicht mehr lange fortführen und könnte in meine vorherige Stelle wechseln. Also auch die vorherige Behörde und die exakt gleiche Stelle.

Die Personalabteilung der aufnehmenden Behörde bietet mir aber nur die Rückgruppierung auf E9b / 3 an. Die gesammelte Erfahrung wäre aber locker E9b / 4 (die ich schon hatte) + knapp 3 Jahre Laufzeit in der Stufe, wenn man das Jahr in der E11 anrechnet.

Tariflich gesehen ist die Stufengleiche Rückgruppierung rechtens, aber gibt es nicht doch noch ein Schlupfloch? Greift die Besitzstandszulage in so einem Fall?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,305
Antw:Runtergruppierung bei Behördenwechsel
« Antwort #1 am: 17.11.2025 17:35 »
Das Schlupfloch wäre die eine Zulage nach §16.5 als freiwillige Kompensation durch den AG.

Wenn du mir sagen kannst wo die Besitzstandszulage definiert ist, dann kann man darüber reden.

dly

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Runtergruppierung bei Behördenwechsel
« Antwort #2 am: 17.11.2025 17:56 »
Das mit der Zulage war einer dieser Faux Pas durch zu viele Google-Suchen. Das ist im TVÜ-L drin und dürfte hier nicht zur Anwendung kommen.

Die Personalabteilung hat auch "angeboten", den Vertrag zu kündigen und über eine Neueinstellung direkt auf Stufe 4 gesetzt zu werden. Dann wären "nur" 3 Jahre weg, aber das Risiko ist natürlich nicht ohne. Könnte man nicht auch Stufe 5 raushandeln und den Wegfall der Probezeit? Oder ist es ohnehin kompletter Unsinn?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,305
Antw:Runtergruppierung bei Behördenwechsel
« Antwort #3 am: 17.11.2025 19:23 »
Ui, ein Hoch auf die Personalabteilung.
Frage: Es ist doch der gleiche AG, oder?
Dann kann man natürlich kündigen und direkt einen neuen Anschlussvertrag machen und dann die Stufe 4 wieder bekommen.
Das KSchG gilt trotzdem, sprich dein Kündigungsschutz ist der selbe, wie wenn du keinen neuen AV erhälst.
Die Probezeit könnte man ausschließen, sie hat aber nur die eine Wirkung: Dass du und dein AG 2 Wochen zum Monatsende kündigen könntest.
Dein AG jedoch nur unter den Bedingungen des KSchG (da du schon 6 Monate bem Ag voll hast   ;D ), also er kann dich nicht grundlos kündigen.
Die Stufe 5 könnte man da auch verhandeln, sofern genügend förderliche Zeiten vorhanden sind.

Wenn die Personalabteilung so flexibel ist, Respekt, es gibt noch Hoffnung (das ganze ist allerdings extrem Grauzone, und du musst wirklich aus deinem Altvertrag keine Ansprüche mehr haben (also nix Gleitzeit mitnehmen nix Urlaub mitnehmen), damit es einigermaßen rechtlich sauber ist.

dly

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Runtergruppierung bei Behördenwechsel
« Antwort #4 am: 18.11.2025 11:25 »
Oh, das ist natürlich nochmal eine andere Geschichte, wenn das KSchG mich trotzdem vor Ungereimtheiten schützt.

Ich bin beim Land NRW und das bleibt auch bestehen.
Zuerst war ich im PP Recklinghausen in IuK, bin dann zum PP Essen in die Kripo gewechselt und aufgrund privater Schicksalsschläge mehr oder weniger gezwungen, eine andere Stelle zu finden (ich möchte das von mir aus, es zwingt mich keiner). IT EU, Cybercrime sind zwar Optionen, aber die sitzen am AdW aus meiner Sicht.
Jetzt hat sich ergeben, dass meine alte Stelle neu ausgeschrieben werden soll, weil die Nachbesetzung auch schon wieder weg ist. Die könnte ich per Versetzung zurück nach Recklinghausen sofort haben.

Nun kam ich mit ausreichend Vorkenntnissen zur Behörde (ca 10 Jahre anrechenbar aus der Branche) und dort diene ich jetzt im 6. Jahr. Im 7. wäre mein Stufenaufstieg eh dran (3+4=5 nach TV-L Logik  ;D), also fehlt da gar nicht so viel.

Ich habe eigentlich nur Angst, dass die Unfug mit mir machen, wenn ich einen neuen Vertrag unterschreibe. Und eine Rückgruppierung in Stufe 3 ist schlicht zu teuer.

Vielen Dank schon mal für die Tipps. Das hilft schon ungemein weiter.  :D

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,305
Antw:Runtergruppierung bei Behördenwechsel
« Antwort #5 am: 18.11.2025 12:35 »
Wie gesagt nach meinem Verständnis gilt in deinem Fall der Kündigungsschutz.
Ausserdem, was soll passieren?
Wenn sie dich dann doch nicht mehr haben wollen, dann hast du genug Kompetenzen woanders unterzukommen.