Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg

Begonnen von Ozymandias, 19.11.2025 11:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Versuch

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:01Die maximale Höhe ist noch nicht vom BVerfG begrenzt.
Dieses Gerücht, dass sie zu hoch sind, sind nur Meinungen von Menschen, die der Meinung sind, dass die Grundbesoldung eines Beamten der niedrigsten Stufe erst dann amtsangemessen ist, wenn sie das Niveau eines Menschen aus der Wirtschaft erreicht, der ein Studium benötigt.
Also vollkommen realitätsfern.

Natürlich sind sie begrenzt dadurch, dass sie nur einen bestimmten Teil der Grundbesoldung ausmachen dürfen.
Dieser ist m. M. n. längst überschritten.

Beamte würden Jahrzehnte nicht verfassungsgemäß besoldet.
Jetzt kostet es Geld.
Ob damit wie in der Wirtschaft besoldet wird, interessiert mich nicht.
Mich interessiert, dass ich fair nach Verfassung besoldet werde und nicht verar... werde.

MoinMoin

Zitat von: Versuch in Heute um 08:16Natürlich sind sie begrenzt dadurch, dass sie nur einen bestimmten Teil der Grundbesoldung ausmachen dürfen.
Dieser ist m. M. n. längst überschritten.
Darum geht es doch: Deiner Meinung nach. Aber das BVerfG hat da noch keinen Riegel vorgeschoben.
Von daher kann ich nicht erkennen der Großteil des Bedarfs für die Kinder und dem Partner durch die Grundbesoldung gedeckt sein müsste, solange das Gericht es nicht untersagt.
(Insbesondere da die Zulage für das 3. Kind laut dem BVerfG min 100% des Grundbedarfses für das Kind sein muss. Wer da keine Widersprüche in der Systematik und Logik sieht muss Jurist sein.)

ZitatMich interessiert, dass ich fair nach Verfassung besoldet werde und nicht verar... werde.
Da bin ich ganz deiner Meinung, allerdings teile ich nicht die Meinung einiger hier, dass die Grundbesoldung eines A3,4,5,6er auf Niveau eines Diplom Ingenieurs angehoben werden muss, damit es dem Amt angemessen ist.
Er muss, wenn er Kind&Kergel versorgen muss, eine Gesamtbesoldung auf diesem Niveau haben, das auf alle Fälle!

Versuch

Na ja 1000 Euro für Kind 3 sollten definitiv zuviel sein