Anrechnung von Zeiten auf die Beförderung nach SaZ

Begonnen von BW, 22.12.2025 18:09

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BW

Hallo,

nachdem ich nach eigener Gesetzeslektüre, dem Nachfragen beim Landesamt und Personalrat/Geschäftsstelle viele unterschiedliche Antworten erhalten habe, wollte ich hier mal nachfragen ob jemand Expertise/Erfahrungswerte hat.
Folgender Sachverhalt:
Ich war 12 Jahre Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Diese 12 Jahre wurden bei den Erfahrungsstufen nach Art. 31 BayBesG vollständig anerkannt, hier gibt es also kein Problem.
Was mir jedoch schleierhaft ist, ist die korrekte Behandlung von Arbeitsplatzschutzgesetz in Verbindung mit dem Leistungslaufbahngesetz und wie sich diese auswirkt.
Nun zu meiner konkreten Frage. Ich wurde zum 01.10.2023 nach dem Studium zum Beamten auf Probe ernannt. Aufgrund guter Leistungen wurde die Probezeit verkürzt auf 1,5 Jahre und ich wurde damit zum 01.04.2025 zum Beamten auf Lebzeit ernannt. 6 Monate später wurde ich schließlich von A9 auf A10 befördert. Welche Zeiten hierbei angerechnet wurden, kann ich nicht genau sagen. Die Regelbeförderungszeit hier wären 2 Jahre gewesen. Es gibt jedoch noch den München Bonus der das auf ein Jahr verkürzt, sowie eben die Zeit als Soldat auf Zeit. Die Frage ist, ist die Zeit welche angerechnet wird mit der ersten Beförderung verbraucht, wieviel Zeit der 12 Jahre wird überhaupt angerechnet und wie werden derartige Fälle generell behandelt?
Falls mir hier jemand weitergehende Auskunft erteilen kann wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
BW

Chefbeamter

Hallo BW,

zu deinen Fragen, kann ich dir gerne meine Erfahrungen/ Einschätzungen mitteilen.

Die Zeit als SAZ 12 wird als Dienstzeit im Hinblick auf deine anrechenbaren Zeiten für deinen Ruhestand vollständig anerkannt. Auch die Zeit für dein Studium zählt dazu. Wenn du z.B. zehn Jahre Dienst bei der BW geleistet hast, dann drei Jahre Studium im Vorbereitungsdienst, dann hast du 13 Dienstjahre zusammen (zehn gedient, zwei als BFD-Zeit im VB-Dienst und das dritte Jahr im VB-Dienst außerhalb der BFD-Zeit).

Wie du ja auch selber geschrieben hast, zählen deine geleisteten Dienstzeiten auch für deine Erfahrungsstufen. Damit enden aber leider auch schon die anrechenbaren Zeiten.

Auf die Beförderungen haben die Zeiten bei der Bundeswehr keinen Einfluss. In deinem Falle hast du ja (recht gut) nach zwei Jahren nach Ende deines Studiums die Beförderung von A9 zu A10 erhalten. Dies hatte aber nichts mit deiner Bundeswehrdienstzeit zu tun, sondern mit den zwei Jahren als A9 als Beamter. Solltest du bei der Bundeswehr mehr als A10 gewesen sein, kannst du ja den Eingliederungsschein, der finanzielle Ausgleichsbezüge ermöglicht nutzen, wenn die neue zivile Beamtenstelle schlechter besoldet ist. Dies hilft dir frühere Dienstbezüge auszugleichen.

Ich hoffe ich konnte dir mit meinem Beitrag ein wenig helfen? Deine Dienstzeit war also nicht umsonst, aber für deine Karriere musst du dir deine Lorbeeren wieder neu verdienen:-)

Liebe Grüße

BW

Hallo,

schonmal danke für die Antwort, ich befürchte leider das stimmt so nicht ganz. Die Beförderungszeit rechnet ja ab dem Beamten auf Lebenszeit und nicht ab erstmalig A9. Und das waren lediglich 6 Monate, was ohne eine Form der Anrechnung nicht möglich wäre. Dafür spricht auch, dass keiner der Kollegen die gleichzeitig mit mir abgeschlossen haben auch so früh befördert wurden.

Mit freundlichen Grüßen
BW

Chefbeamter

Hallo BW,

eine Beförderung ist nach Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 LlbG innerhalb der Probezeit grds. nicht zulässig. Die Probezeit dauert zwei Jahre und die erfolgreiche Ableistung wird vom Dienstherren extra festgestellt. Nach dieser Feststellung kann man von A9 zu A10 (also nach zwei Jahren) befördert werden. Ich kenne auch ein paar wenige bei denen das so passiert ist. Ich kenne aber auch einige (die meisten:-) die nach der positiven Probezeitfeststellung noch einige Zeit gewartet haben. Das variiert auch von Dienstherrn zu Dienstherren.

Die Mindestlaufzeit für eine Beförderung gilt ab der Ernennung im jeweiligen Amt (ab A10 siehe Art. 17 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b LlbG). Die Lebenszeitverbeamtung selbst ist eine separate Statusfeststellung und beeinflusst grds. nicht den Beginn der Wartezeit für Beförderungen.

Somit ist deine Beförderungszeit innerhalb von 2 1/2 Jahre schon recht gut. Liegt aber daran, dass deine Probezeit schon um ein 1/2 Jahr verkürzt wurde und hat daher m.M.n beamtenrechtlich nichts mit deiner Bundeswehrzeit zu tun, sondern deiner guten Leistungsfeststellung. Aber vielleicht hat dein Dienstherr ja auch deine Dienstzeit dahingehend berücksichtigt, dass er dich gegenüber deiner Kollegen/innen früher befördert hat als es bei deinem Dienstherrn üblich ist. Das war nämlich bei mir der Fall.

Erfahrung aus meiner Zeit (2006). Da war das so, dass innerhalb einer Probezeit, früher 2 1/2 Jahr man zur Anstellung war. Nach der positiven Probezeitfeststellung viel dann der z.A. weg und es begann die Laufzeit für eine Beförderung nach A10, die i.d.R 3 Jahre dauerte. (Also i.d.R. von A9 nach A10 mind. 5 1/2 Jahre) nach 2 1/2 Jahren und positiver Feststellung, wurde man fast überall auf Lebenszeit ernannt. Aufgrund meiner Bundeswehrzeit und Leistung dauerte es bei mir insgesamt nicht die üblichen 5 1/2 Jahre.

Fazit: Die Bundeswehrzeit findet für die Ruhestandszeiten und die Erfahrungsstufen Berücksichtigung. Aber m.W.n. nicht für weitere Beförderungen nach A11... Ich würde mich aber freuen wenn es anders wäre:-)

Liebe Grüße Kamerad

BW

Servus,

Danke für die Antwort. Hab schon befürchtet das es keine weiteren Anrechnungen gibt. Dann muss man halt die Wartezeiten absitzen,  sind ja leider mit 3 Jahren Recht lange in Bayern. Vor allem weil man nach 12 Jahren Bund ja eh nicht mehr taufrisch ist ;D

Mit freundlichen Grüßen
BW