Besoldungsrunde 2025-2028 Niedersachsen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:00

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Arwen

Hi justilegal,
natürlich hast du recht und sie sind nicht abschließend entschieden. Das NLBV sagt ja sogar in den WB....Ansprüche auf eine höhere Besoldung gehen Ihnen nicht verloren "
Diese Ansprüche rechnet das NLBV aufgrund Weisung FM Nds. aus und die tendieren gegen Null. Andere Länder haben fürs 3. Kind tausende Euro nachgezahlt. Nds. 0. Leider machen die Verwaltungsgerichte da mit . Hier wird viel argumentiert, theoretisch....ich erlebe die praktische Durchsetzbarkeit 0 . Das NLBV lügt und die VG kommen ihrer Amtsermittlungspflicht nicht nach 0 . Es wird verschoben, ausgesetzt,  0 Chance

justilegal

Wir wissen doch, dass wir im selben Boot sitzen, Arwen. Auch unsere Klage wird nächstes Jahr schulpflichtig. Damals (nach den für uns eindeutigen Beschlüssen für Berlin und NRW 2020) hielt ich das Ding für ,n Selbstläufer. Was folgte war die Einführung des Familienergänzungszuschlages. Aber bis heute keine Regelung vor 01.01.2023 und auch kein nds VG, welches darüber entscheiden möchte.

Arwen


GoodBye

Nun, es gibt das Institut der Verwirkung.

M.E. passt das aber nicht in das Bild eines besonderen gegenseitigen Treueverhältnisses.

Es würde voraussetzen, dass man sich mit Untätigkeitsklage gegen die Nichtbescheidung zur Wehr setzt. Aber mit welchem Ziel? Die Entscheidung ist aufgrund der Gesetzeslage klar: Ablehnung.

Ist es dem Beamten in jedem Fall zumutbar, den offensichtlich aussichtslosen kompletten Rechtsweg zu bestreiten, um eine Entscheidung des BVerfG herbeizuführen, um mögliche Verwirkung zu vermeiden?
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

justilegal

Ja, es gibt die Verwirkung... ob NDS damit um die Ecke kommt? Ob das erfolgreich wäre? Hier im Forum liest man so allerhand, mit dem die Dienstherrn die Ansprüche zu gering wie möglich halten wollen. Ich meine in Berlin muss man die Widersprüche nachweisen und in HH galt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zusage, dass nicht jährlich Widerspruch eingelegt werden muss. Dann gab s zwischenzeitlich n neues BesG und die Zusage galt nicht mehr. Worauf sich aber viele verlassen hatten... Wir haben keine Glaskugel, die meisten haben schon einige Erfahrungen machen müssen und sind deshalb nicht mehr euphorisch, was die Thematik angeht...Gerade mit drei + Kindern schmerzt der Blick in andere Bundesländer...warten wir ab, was und ob überhaupt sich in NDS noch was vor der Landtagswahl tut in dieser Sache oder ob es bei Ankündigungen verbleibt und man es dann im Frühjahr nächsten Jahres auf nach der Landtagswahl ,,vertagt"( siehe M-V)...so lange es keinen Beschluss vom BVerfG Niedersachsen betreffend gibt, wird niemand eine Pflicht zum Handeln sehen.