Besoldungsrunde 2025-2028 Niedersachsen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:00

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Rukh

Ich lese dieses Protokoll auch so, dass die Ausgestaltung des Urteils und seiner Folgen bewusst mit dem Tarifergebnis verknüpft wird um das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Ich glaube nicht, dass es dazu eine Einigung vor der parlamentarischen Sommerpause gibt.

clarion

Schon atemberaubend, dass das Gesetz trotz erwiesener Verfassungswidrigkeit verabschiedet werden soll, so im Sinne einer Abschlagszahlung.

Micha84

Nach dem Motto:
Stumpf ist Trumpf und Dreistigkeit siegt! ;)
Soll Karlsruhe uns das doch dann bitte in ein paar Jahren um die Ohren hauen ... wir haben Zeit!

Jason

Ich hoffe es wird so wie in Sachsen, die haben schon eine Sonderzahlung
in den Besoldungstabellen mit eingearbeitet.

MasterNoname89

Zitat von: Jason in Gestern um 09:27Ich hoffe es wird so wie in Sachsen, die haben schon eine Sonderzahlung
in den Besoldungstabellen mit eingearbeitet.

Zufällig bin ich sächsischer Beamter und gerade aufgrund der Meldung zur Sonderzahlung bei euch in eure Gruppe geraten ;)

Sachsen hat mit der letzten Besoldungsanpassung durch das 5. Dienstrechtsänderungsgesetz im Jahr 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 % auf Grundbezüge und gewisse Zulagen eingeführt. Man wollte damit die amtsangemessene Alimentation umsetzen. Allerdings beruht dieses Gesetz noch auf der 15%-Abstand-zur-Grundsicherung-Rechtsprechung.

Das hat aber mit der Einmalzahlung, die euch durch euren Dienstherren "gegönnt" wird, nicht viel zu tun.

Das Problem ist wohl in jedem Bundesland grundsätzlich das selbe. Die Haushalte sind chronisch leer und dies wurde in den zurückliegenden Jahren immer auch auf Kosten der Beamten kompensiert. Zu unserem Glück gibt es das neue Urteil des BVerfG, welches dieses Vorgehen in enge Schranken weist.

Ich gehe auch davon aus, dass ein fiktives angerechnetes Partnereinkommen vor dem  BverfG im Sinne der amtsangemessenen Alimentation keinen Bestand hat. Ebenso ein fiktiver Hinzuverdienst??? Eine Vollzeitstelle als Beamter muss auch als solche alimentiert werden. So ist auch der Dienstherr zur Alimentation des Beamten UND seiner Familie verpflichtet.

Viel Erfolg euch auf dem Weg zur amtsangemessenen Alimentation.

Rukh

Danke fürs Daumendrücken - ich wäre total froh wenn die Besoldungstabellen wie bei euch in Sachsen wären. Mit drei Kindern liegt der Mehrverdienst bei euch in A13 bei knapp 750€ netto mehr pro Monat!
Ich schaue mir das ganze noch maximal 2 Jahre an - ansonsten werde ich mal sehen ob die anderen Bundesländer nicht Stellen für meinen Bereich haben.

Ich hoffe im Sinne von uns allen (egal welcher Dienstherr), dass das jetzt irgendwie mal Fahrt aufnimmt und das BVerfG diese unsägliche Partnernummer frühzeitig abwürgt.

chester00

Ich verstehe die Politiker nicht. Es gibt hier eine klare Rechtsprechung des BVerfG und ihnen kommt nur in den Sinn, wie man ein Urteil des höchsten Verfassungsgericht vorsätzlich missachten oder zumindest maximal missinterpretieren kann. Selbst wenn die Kassen der Länder leer sind, kann das nicht die Lösung sein. Dann muss man mal endlich entweder etwas auf der Ausgabenseite machen oder für mehr Einnahmen sorgen und diese endlich mal an den richtigen Stellen ansetzen (z.B. durch eine vernünftig ausgestaltete Erbschaft- und Vermögenssteuer). Dieser Trick mit einem fiktiven Partnereinkommen ist absolut lächerlich. In der Privatwirtschaft fragt auch niemand bei den Gehaltsverhandlungen nach dem Einkommen des (Ehe)partners und rechnet das dann anteilig vom normalen Gehalt runter.

Das Ganze führt dann auch wieder zu mehr Politikverdrossenheit und erodiert weiter das Vertrauen in die Demokratie, was ich dramatisch finde. Und dann sind sie wieder total verwundert über die Ergebnisse der AfD.

Ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich persönlich nicht mehr mit großen Nachzahlungen oder einer deutlich höheren Grundbesoldung rechne (Beamte haben sowieso keine Lobby und Geld ist auch nie da). Für mich persönlich mit A13 ist das vielleicht auch nicht so relevant, für andere Besoldungsgruppen hängt da aber durchaus einiges dran.